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    Marco Vietinghoff (Junge Liberale) Mitglied JuLis · angelegt
     

    Liebe Anne-Marie,

    Liebe Anne-Marie Zur Stärkung der Kontrolle des Parlaments fordern die Jungen Liberalen diese konkreten Maßnahmen:

    • Die personelle und finanzielle Ausstattung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist zu verbessern. Das PKGr soll eine eigene Geschäftsstelle mit Mitarbeitern erhalten. Die Geheimhaltungspflicht der Abgeordneten gegenüber ihren Mitarbeitern und den zuständigen Mitgliedern der G10-Kommission, des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG und des Haushaltsausschusses wird abgeschafft.

    • Entsprechend der Regelung in Art. 45a GG für den Verteidigungsausschuss muss das Parlamentarische Kontrollgremium mit einigen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet werden. Diese Rechte müssen durch ein Viertel der Mitglieder des Gremiums geltend gemacht werden können.

    • In Ausnahmefällen kann das PGKr mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen beschließen.

    • Das Parlamentarische Kontrollgremium erhält ein Klagerecht gegenüber den Geheimdiensten.

    • Des Weiteren sollen Mitarbeiter der Geheimdienste sich direkt an die Mitglieder der zuständigen parlamentarischen Gremien wenden können, ohne ihre Vorgesetzten hierüber informieren zu müssen.

    • Sobald das Ausmaß der Überwachung deutscher Staatsbürger aufgeklärt ist, muss die Aufgabenverteilung zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und G10-Kommission überdacht werden. Soweit es zu einer heimlichen Überwachung deutscher Staatsbürger gekommen ist, bedarf es einer Kooperation beider Gremien, um dem Datenschutzinteresse der Betroffenen gerecht zu werden.

    • Auf europäischer Ebene muss die Geheimdienst-Kontrolle durch das Europäische Parlament intensiviert werden. Zudem muss ein fester Austausch-Rahmen für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden.

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    Marco Vietinghoff (Junge Liberale) Mitglied JuLis · angelegt
     

    Liebe Anne-Marie Zur Stärkung der Kontrolle des Parlaments fordern die Jungen Liberalen diese konkreten Maßnahmen:

    • Die personelle und finanzielle Ausstattung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist zu verbessern. Das PKGr soll eine eigene Geschäftsstelle mit Mitarbeitern erhalten. Die Geheimhaltungspflicht der Abgeordneten gegenüber ihren Mitarbeitern und den zuständigen Mitgliedern der G10-Kommission, des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG und des Haushaltsausschusses wird abgeschafft.

    • Entsprechend der Regelung in Art. 45a GG für den Verteidigungsausschuss muss das Parlamentarische Kontrollgremium mit einigen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet werden. Diese Rechte müssen durch ein Viertel der Mitglieder des Gremiums geltend gemacht werden können.

    • In Ausnahmefällen kann das PGKr mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen beschließen.

    • Das Parlamentarische Kontrollgremium erhält ein Klagerecht gegenüber den Geheimdiensten.

    • Des Weiteren sollen Mitarbeiter der Geheimdienste sich direkt an die Mitglieder der zuständigen parlamentarischen Gremien wenden können, ohne ihre Vorgesetzten hierüber informieren zu müssen.

    • Sobald das Ausmaß der Überwachung deutscher Staatsbürger aufgeklärt ist, muss die Aufgabenverteilung zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und G10-Kommission überdacht werden. Soweit es zu einer heimlichen Überwachung deutscher Staatsbürger gekommen ist, bedarf es einer Kooperation beider Gremien, um dem Datenschutzinteresse der Betroffenen gerecht zu werden.

    • Auf europäischer Ebene muss die Geheimdienst-Kontrolle durch das Europäische Parlament intensiviert werden. Zudem muss ein fester Austausch-Rahmen für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden.

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    Marco Vietinghoff (Junge Liberale) Mitglied JuLis · angelegt
     

    Liebe Anne-Marie Zur Stärkung der Kontrolle des Parlaments fordern die Jungen Liberalen diese konkreten Maßnahmen: • Die personelle und finanzielle Ausstattung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist zu verbessern. Das PKGr soll eine eigene Geschäftsstelle mit Mitarbeitern erhalten. Die Geheimhaltungspflicht der Abgeordneten gegenüber ihren Mitarbeitern und den zuständigen Mitgliedern der G10-Kommission, des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG und des Haushaltsausschusses wird abgeschafft. • Entsprechend der Regelung in Art. 45a GG für den Verteidigungsausschuss muss das Parlamentarische Kontrollgremium mit einigen Rechten eines Untersuchungsausschusses ausgestattet werden. Diese Rechte müssen durch ein Viertel der Mitglieder des Gremiums geltend gemacht werden können. • In Ausnahmefällen kann das PGKr mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen beschließen. • Das Parlamentarische Kontrollgremium erhält ein Klagerecht gegenüber den Geheimdiensten. • Des Weiteren sollen Mitarbeiter der Geheimdienste sich direkt an die Mitglieder der zuständigen parlamentarischen Gremien wenden können, ohne ihre Vorgesetzten hierüber informieren zu müssen. • Sobald das Ausmaß der Überwachung deutscher Staatsbürger aufgeklärt ist, muss die Aufgabenverteilung zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und G10-Kommission überdacht werden. Soweit es zu einer heimlichen Überwachung deutscher Staatsbürger gekommen ist, bedarf es einer Kooperation beider Gremien, um dem Datenschutzinteresse der Betroffenen gerecht zu werden. • Auf europäischer Ebene muss die Geheimdienst-Kontrolle durch das Europäische Parlament intensiviert werden. Zudem muss ein fester Austausch-Rahmen für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden.