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Für mich sind Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zwei unterschiedliche Bestandteile eines Staatssystems, die beide zwingend einzuhalten sind. In einem demokratischen Rechtsstaat ist daher staatliches Handeln nur erlaubt, wenn es sowohl demokratisch legitimiert als auch im Rahmen der Gesetze zulässig ist. Anders ausgedrückt, eine noch so hohe demokratische Legitimation kann nicht die Bindung an die Gesetze ersetzen und umgekehrt kann auch nicht durch Gesetze auf die demokratische Legitimation verzichtet werden. Für EU-Institution oder deren Entscheidungen erwarte ich daher nicht nur, dass sie eines der Kriterien, sondern zwingend beide erfüllen.
Insofern will ich dem ersten Teil ihres Beitrags widersprechen, auch wenn ich natürlich verstehe, dass Sie vor allem sagen wollen, dass weder das eine noch das andere bei der Troika gegeben ist.
Zur Troika habe ich allerdings auch eine etwas andere Auffassung, da sich aus meiner Sicht primär die Frage stellt, wie man die Troika und ihr Handeln im staatlichen Kontext einordnen muss. Ich bin kein Troika-Experte, aber wenn ich es recht verstehe, dann berichtet die Troika nur über die Entwicklung in den jeweiligen Ländern und bringt die unterschiedlichen Ansätze oder Interessen unter einen Hut bzw. liefert den beteiligten Ländern und Organisationen Vorschläge. Das staatliche Handeln wird in dem Fall dann nicht von der Troika, sondern z.B. von den Regierungschefs im Rat übernommen, der natürlich rechtsstaatlich eingebunden und demokratisch legitimiert ist, wenn auch letzteres nur sehr indirekt.
(Über die Verschiebung der politischen Macht von Parlamenten zu Regierungen schreibe ich gerade einen Artikel für meinen Blog.)
Und genauso entscheiden dann auch die anderen beteiligten Organisation IWF und EZB bzw. die Länder, die Hilfsprogrammen erhalten, eigenständig auf Basis ihrer jeweiligen Verfassungen oder Satzungen, ob sie die vorgeschlagen Maßnahmen mittragen. Sofern aber tatsächlich die Troika keine Entscheidungskompetenz hat und insofern gar nicht staatlich handeln kann, entfällt natürlich auch die Anforderung an Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Legitimation.
Anders wäre dies, wenn die Troika selbst aktiv werden kann, z.B. Länder abmahnen könnte. Dann müsste sie institutionalisiert werden, so dass z.B. der Klageweg möglich ist und die Troika ausreichend demokratisch legitimiert ist.
MisterEde
Hallo Liam Fitzgerald,
Für mich sind Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zwei unterschiedliche Bestandteile eines Staatssystems, die beide zwingend einzuhalten sind. In einem demokratischen Rechtsstaat ist daher staatliches Handeln nur erlaubt, wenn es sowohl demokratisch legitimiert als auch im Rahmen der Gesetze zulässig ist. Anders ausgedrückt, eine noch so hohe demokratische Legitimation kann nicht die Bindung an die Gesetze ersetzen und umgekehrt kann auch nicht durch Gesetze auf die demokratische Legitimation verzichtet werden. Für EU-Institution oder deren Entscheidungen erwarte ich daher nicht nur, dass sie eines der Kriterien, sondern zwingend beide erfüllen.
Insofern will ich dem ersten Teil ihres Beitrags widersprechen, auch wenn ich natürlich verstehe, dass Sie vor allem sagen wollen, dass weder das eine noch das andere bei der Troika gegeben ist.
Zur Troika habe ich allerdings auch eine etwas andere Auffassung, da sich aus meiner Sicht primär die Frage stellt, wie man die Troika und ihr Handeln im staatlichen Kontext einordnen muss. Ich bin kein Troika-Experte, aber wenn ich es recht verstehe, dann berichtet die Troika nur über die Entwicklung in den jeweiligen Ländern und bringt die unterschiedlichen Ansätze oder Interessen unter einen Hut bzw. liefert den beteiligten Ländern und Organisationen Vorschläge. Das staatliche Handeln wird in dem Fall dann nicht von der Troika, sondern z.B. von den Regierungschefs im Rat übernommen, der natürlich rechtsstaatlich eingebunden und demokratisch legitimiert ist, wenn auch letzteres nur sehr indirekt.
(Über die Verschiebung der politischen Macht von Parlamenten zu Regierungen schreibe ich gerade einen Artikel für meinen Blog.)
Und genauso entscheiden dann auch die anderen beteiligten Organisation IWF und EZB bzw. die Länder, die Hilfsprogrammen erhalten, eigenständig auf Basis ihrer jeweiligen Verfassungen oder Satzungen, ob sie die vorgeschlagen Maßnahmen mittragen. Sofern aber tatsächlich die Troika keine Entscheidungskompetenz hat und insofern gar nicht staatlich handeln kann, entfällt natürlich auch die Anforderung an Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Legitimation.
Anders wäre dies, wenn die Troika selbst aktiv werden kann, z.B. Länder abmahnen könnte. Dann müsste sie institutionalisiert werden, so dass z.B. der Klageweg möglich ist und die Troika ausreichend demokratisch legitimiert ist.