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    MisterEde · angelegt
     

    Hallo treffpunkteuropa.de,

    ich habe mich bereits vor einiger Zeit mit dem Urteil beschäftigt, da ich die Mehrheitsmeinung, die auch in Ihrem Artikel vertreten wird, so nicht teile.

    http://www.mister-ede.de/politik/urteil-verschleierungsverbot/2699

    1. Es handelt sich nicht um ein Burka-Verbot. Ansonsten wären Burkas auch im nicht-öffentlichen Bereich verboten, bzw. andere Verschleierungsformen wären im öffentlichen Bereich in Ordnung. Sie beschreiben das im verlinkten Artikel zwar auch am Rande, allerdings ist das wesentlich für die juristische Bewertung.
    2. Ein Gericht ist nicht der Gesetzgeber, daher kann das Gericht nur anhand der Gesetze, z.B. der EMRK, entscheiden. Dem Gericht vorzuwerfen, dass die EMRK einen zu schwachen Schutz bietet, ist zwar weitverbreitet, aus meiner Sicht aber abwegig. Denn dies würde unterstellen, dass künftig Gerichte die Gesetze machen sollen und nicht mehr Parlamente. Ähnliches gilt für den Ermessensspielraum bei der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter. Dieser steht ebenfalls dem Gesetzgeber zu, da dieser im Zweifel auch abgewählt werden kann. Es gilt der Grundsatz, politische Entscheidungen kann man nicht juristisch treffen.
    3. Vor allem sollte bedacht werden, dass dieses Urteil effektiv keine Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland hat. Selbst ein allgemeines Verschleierungsverbot wäre in Deutschland verfassungswidrig.