Burka-Verbot in Frankreich: Straßburg lüftet den rechtlichen Schleier
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Ein Beitrag von treffpunkteuropa.de Viel öffentliches Aufsehen hat das „Burka-Urteil“, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 1. Juli 2014 gefällt hat, nicht erregt. Fussballfieber, der Einmarsch der Isis, der Ukraine-Konflikt und die NSA-Affaire bestimmten das Tagesgeschehen. Dabei ist das Urteil wegweisend, inwieweit ein europäischer Staat zum Wohl der Allgemeinheit in die Persönlichkeitsrechte eines Individuums eingreifen darf.
Wir wollen mit euch diskutieren. Wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinen ureigenen Prinzipien - nämlich dem Schutz der unveräußerlichen Rechte für jeden - noch gerecht? Oder haben die Richter die Interessen eines Staates über das Recht der persönlichen, religiösen Entfaltung eines Individuums gestellt? Inwieweit darf sich der Staat zum Schutze der Allgemeinheit in die Persönlichkeitsrechte der Individuen einmischen? Und welche Wirkung wird das Urteil auf andere Religionen haben?
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anne-marie
Ich halte dieses Verbot tatsächlich für ein großes Unding. Mich erinnert diese Debatte immer wieder an die Diskussion, die wir in Deutschland zu Lehrerinnen mit Kopftüchern vs. christliche Kreuze in Schulen führten. Auch die war geprägt und getragen von Unwissenheit und dummer Meinungsdominanz. Unsere Verfassungen garantieren Wahl-, Entscheidungs- und Religionsfreiheit, niemand darf und sollte über die Einschränkung dieser Rechte, speziell derer von Minderheiten, entscheiden. Unterschwellig unterstellen wir diesen Frauen doch immer einem Zwang zu unterliegen, ohne je mit einer gesprochen zu haben. Liebe Emma, liebe Femen, ihr wollt diese 'armen Frauen' aufklären, befreien? Hört ihr nicht, wie laut die Hierachie aus euch ruft? Emanzipation geht anders. Ohne Gerichte und ohne Dominanzkultur.