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Grundsätzlich möchte ich meiner Kollegin Saskia Esken zustimmen: Die jüngsten Enthüllungen über die massenhafte Ausspähung von Bürgerinnen und Bürgern durch die NSA sollten sicherlich nicht zur Konsequenz haben, dass sich der BND nun bemüßigt sieht, hier künftig „auf Augenhöhe“ zu agieren. In diesem Sinne verfolgt der NSA-Untersuchungsausschuss, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehöre, auch nicht nur das Ziel, die Praktiken der NSA zu beleuchten. Vielmehr ergibt sich aus dem Untersuchungsauftrag, dass zudem vor allem die Rolle deutscher Nachrichtendienste unter die Lupe genommen werden soll.
In Bezug auf eine effizientere parlamentarische Kontrolle möchte ich als SPD-Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Folgendes feststellen: Aus meiner Sicht bedarf es derzeit keiner gesetzlichen Änderungen. Vielmehr müssen wir die bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen besser in ihrem vollen Umfang nutzen, um die Kontrolle zu intensivieren. Dazu haben wir bspw. u.a. beschlossen, ein eigenständiges Referat mit mehr Personal einzurichten, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unterstützung der Abgeordneten z.B. direkt und ohne „Vorwarnung“ die Nachrichtendienste zu Kontrollzwecken aufsuchen können, um bestimmte Vorgänge zu prüfen und Einsicht in Akten und Dokumente zu nehmen. Um hier ein strukturiertes Vorgehen zu gewährleisten, haben wir einen Arbeitsplan erarbeitet, der für die nächsten zwei Jahre konkrete Themenfelder zur Bearbeitung vorsieht. Ziel ist es, selber zu agieren, anstatt, wie bisher häufig geschehen, z.B. auf etwaige Presseveröffentlichungen zu reagieren.
Ich denke, dass die von uns angestoßenen Reformen – von denen ich hier nur ein paar wenige genannt habe – in die richtige Richtung zielen und zu einer Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle beitragen werden. Inwiefern dennoch gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen könnte, muss nach einer geeigneten Zeitspanne geprüft werden.
Burkhard Lischka MdB, SPD
Grundsätzlich möchte ich meiner Kollegin Saskia Esken zustimmen: Die jüngsten Enthüllungen über die massenhafte Ausspähung von Bürgerinnen und Bürgern durch die NSA sollten sicherlich nicht zur Konsequenz haben, dass sich der BND nun bemüßigt sieht, hier künftig „auf Augenhöhe“ zu agieren. In diesem Sinne verfolgt der NSA-Untersuchungsausschuss, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehöre, auch nicht nur das Ziel, die Praktiken der NSA zu beleuchten. Vielmehr ergibt sich aus dem Untersuchungsauftrag, dass zudem vor allem die Rolle deutscher Nachrichtendienste unter die Lupe genommen werden soll.
In Bezug auf eine effizientere parlamentarische Kontrolle möchte ich als SPD-Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Folgendes feststellen: Aus meiner Sicht bedarf es derzeit keiner gesetzlichen Änderungen. Vielmehr müssen wir die bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen besser in ihrem vollen Umfang nutzen, um die Kontrolle zu intensivieren. Dazu haben wir bspw. u.a. beschlossen, ein eigenständiges Referat mit mehr Personal einzurichten, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unterstützung der Abgeordneten z.B. direkt und ohne „Vorwarnung“ die Nachrichtendienste zu Kontrollzwecken aufsuchen können, um bestimmte Vorgänge zu prüfen und Einsicht in Akten und Dokumente zu nehmen. Um hier ein strukturiertes Vorgehen zu gewährleisten, haben wir einen Arbeitsplan erarbeitet, der für die nächsten zwei Jahre konkrete Themenfelder zur Bearbeitung vorsieht. Ziel ist es, selber zu agieren, anstatt, wie bisher häufig geschehen, z.B. auf etwaige Presseveröffentlichungen zu reagieren.
Ich denke, dass die von uns angestoßenen Reformen – von denen ich hier nur ein paar wenige genannt habe – in die richtige Richtung zielen und zu einer Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle beitragen werden. Inwiefern dennoch gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen könnte, muss nach einer geeigneten Zeitspanne geprüft werden.