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    Klaus · angelegt
     

    Hallo Doro,

    interessante Frage. Nach kurzem Nachdenken liegt für mich die Antwort schon in der Verschiedenheit Deiner Beispiele.

    Beim Schützenverein sehe ich nicht ein, inwiefern das Christlich-Sein Kern der Vereinstätigkeit / des Vereinszwecks sein soll, bei den christlichen Kirchen / Glaubensgemeinschaften natürlich schon. Natürlich gehört es zum Profil eine/r GKR-Vositzenden, Christ/in zu sein, schließlich geht es ja um das Sprechen/Entscheiden für eine christliche Glaubensgemeinschaft.

    Grauzonen entstehen durch die vielen irdischen Tätigkeiten, die Kirchen traditionell ausüben, als ganz normale Arbeitgeber sozusagen (Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime...). Ich finde, hier darf andersgläubigen (etwa muslimischen) Arbeitnehmern der Arbeitsplatz nicht per se verwehrt werden, wenn sie die Kultur des Unternehmens grundsätzlich mittragen. Aber da wird es schon schwierig, kann etwa das gemeinsame Singen christlicher Lieder und das Beten zur "Unternehmenskultur" gehören? Und darf der Chef eines katholischen Hospitals Hindu sein?

    Auch beim "Kerngeschäft" der Kirchen (Gemeindearbeit) finde ich übrigens maximale Offenheit schön, auch gegenüber Atheisten, Muslimen, und allen, die sich einbringen wollen. Und entschuldige die vielen Metaphern aus dem Wirtschaftsleben!

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    Klaus · angelegt
     

    Hallo Doro,

    interessante Frage. Nach kurzem Nachdenken liegt für mich die Antwort schon in der Verschiedenheit Deiner Beispiele.

    Beim Schützenverein sehe ich nicht ein, inwiefern das Christlich-Sein Kern der Vereinstätigkeit / des Vereinszwecks sein soll, bei den christlichen Kirchen / Glaubensgemeinschaften natürlich schon. Natürlich gehört es zum Profil eine/r GKR-Vositzenden, Christ/in zu sein, schließlich geht es ja um das Sprechen/Entscheiden für eine christliche Glaubensgemeinschaft.

    Grauzonen entstehen durch die vielen irdischen Tätigkeiten, die Kirchen traditionell ausüben, als ganz normale Arbeitgeber sozusagen (Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime...). Ich finde, hier darf andersgläubigen (etwa muslimischen) Arbeitnehmern der Arbeitsplatz nicht per se verwehrt werden, wenn sie die Kultur des Unternehmens grundsätzlich mittragen. Aber da wird es schon schwierig, kann etwa das gemeinsame Singen christlicher Lieder und das Beten zur "Unternehmenskultur" Unternehmenskultur gehören?

    Auch beim "Kerngeschäft" der Kirchen (Gemeindearbeit) finde ich übrigens maximale Offenheit schön, auch gegenüber Atheisten, Muslimen, und allen, die sich einbringen wollen. Und entschuldige die vielen Metaphern aus dem Wirtschaftsleben!

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    Beim Schützenverein sehe ich nicht ein, inwiefern das Christlich-Sein Kern der Vereinstätigkeit / des Vereinszwecks sein soll, bei den christlichen Kirchen / Glaubensgemeinschaften natürlich schon. Natürlich gehört es zum Profil eine/r GKR-Vositzenden, Christ/in Christ zu sein, schließlich geht es ja um das Sprechen/Entscheiden für eine christliche Glaubensgemeinschaft.

    Grauzonen entstehen durch die vielen irdischen Tätigkeiten, die Kirchen traditionell ausüben, als ganz normale Arbeitgeber sozusagen (Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime...). Ich finde, hier darf andersgläubigen (etwa muslimischen) Arbeitnehmern der Arbeitsplatz nicht per se verwehrt werden, wenn sie die Kultur des Unternehmens grundsätzlich mittragen. Aber da wird es schon schwierig, kann etwa das gemeinsame Singen christlicher Lieder und das Beten zur Unternehmenskultur gehören?

    Auch beim "Kerngeschäft" der Kirchen (Gemeindearbeit) finde ich übrigens maximale Offenheit schön, auch gegenüber Atheisten, Muslimen, und allen, die sich einbringen wollen.

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    Beim Schützenverein sehe ich nicht ein, inwiefern das Christlich-Sein Kern der Vereinstätigkeit / des Vereinszwecks sein soll, bei den christlichen Kirchen / Glaubensgemeinschaften natürlich schon. Natürlich gehört es zum Profil eine/r GKR-Vositzenden, Christ zu sein, schließlich geht es ja um das Sprechen/Entscheiden für eine christliche Glaubensgemeinschaft.

    Grauzonen entstehen durch die vielen irdischen Tätigkeiten, die Kirchen traditionell ausüben, als ganz normale normalen Arbeitgeber sozusagen (Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime...). Ich finde, hier darf andersgläubigen (etwa muslimischen) Arbeitnehmern der Arbeitsplatz nicht per se verwehrt werden, wenn sie die Kultur des Unternehmens grundsätzlich mittragen. Aber da wird es schon schwierig, kann etwa das gemeinsame Singen christlicher Lieder und das und Beten zur Unternehmenskultur gehören?

    Auch beim "Kerngeschäft" der Kirchen (Gemeindearbeit) finde ich übrigens maximale Offenheit schön, auch gegenüber Atheisten, Muslimen, und allen, die sich einbringen wollen.

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    interessante Frage. Nach kurzem Nachdenken liegt für mich die Antwort schon in der Verschiedenheit Deiner Beispiele.

    Beim Schützenverein sehe ich nicht ein, inwiefern das Christlich-Sein Kern der Vereinstätigkeit / Vereinszwecks sein soll, bei den christlichen Kirchen / Glaubensgemeinschaften natürlich schon. Natürlich gehört es zum Profil eine/r GKR-Vositzenden, Christ zu sein, schließlich geht es ja um das Sprechen/Entscheiden für eine christliche Glaubensgemeinschaft.

    Grauzonen entstehen durch die vielen irdischen Tätigkeiten, die Kirchen traditionell ausüben, als normalen Arbeitgeber sozusagen (Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime...). Ich finde, hier darf andersgläubigen (etwa muslimischen) Arbeitnehmern der Arbeitsplatz nicht per se verwehrt werden, wenn sie die Kultur des Unternehmens grundsätzlich mittragen. Aber da wird es schon schwierig, kann etwa das gemeinsame Singen und Beten zur Unternehmenskultur gehören?

    Auch beim "Kerngeschäft" der Kirchen (Gemeindearbeit) finde ich übrigens maximale Offenheit schön, auch gegenüber Atheisten, Muslimen, und allen, die sich einbringen wollen.