Sollten Nichtchristen Mitglieder in christlichen Verbänden sein dürfen?
Schützenausmarsch auf dem Schützenfest in Hannover. Foto: Picture Alliance
Ein Beitrag von Doro
Auslöser für meinen Diskussionsanstoß ist der Fall des "33-jährigen türkisch-stämmigen Muslim Mithat Gedik, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Er wurde jüngst zum Schützenkönig im westfälischen Werl-Sönnern gekürt. Nach dem Willen des BHDS (Bund Historischer Deutscher Schützenbruderschaften) soll der Mann den Titel wieder abgeben, weil die Schützenbruderschaft in Werl laut ihrer Satzung eine "Vereinigung von christlichen Menschen" sei (zitiert aus TAGESSPIEGEL vom 5.8.14, S. 1).
Engstirnig? Provinziell? Islamfeindlich?
Es betrifft unser Vereins- bzw. Verbandsrecht. Dürfen Verbände oder Vereine konfessionell oder religionszugehörig ausgrenzen? Müssen Vereine und Verbände im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes z.B. offen sein für einen Moslem als Vorsitzenden eines evangelischen Gemeindekirchenrats oder als Vorsitzenden eines katholischen Gemeinderats? Oder umgekehrt: müßte ein DITIB-Landesverband einen Christen als Vorsitzenden akzeptieren? Es geht nicht darum, dass Andersgläubige nicht Gäste sein dürften. Alle christlichen Kirchen und muslimischen Religionsgemeinschaften praktizieren bei uns die Gastfreundschaft, Begegnungen, Tage der Offenen Tür etc. Es geht um die Mitgliedschaft und um Funktionen im Verband.
Oder verstoßen Kirchen und Religionsgemeinschaften mit ihrem Recht" sui generis" generell gegen unser Grundgesetz?
Klaus
Hallo Doro,
interessante Frage. Nach kurzem Nachdenken liegt für mich die Antwort schon in der Verschiedenheit Deiner Beispiele.
Beim Schützenverein sehe ich nicht ein, inwiefern das Christlich-Sein Kern der Vereinstätigkeit / des Vereinszwecks sein soll, bei den christlichen Kirchen / Glaubensgemeinschaften natürlich schon. Natürlich gehört es zum Profil eine/r GKR-Vositzenden, Christ/in zu sein, schließlich geht es ja um das Sprechen/Entscheiden für eine christliche Glaubensgemeinschaft.
Grauzonen entstehen durch die vielen irdischen Tätigkeiten, die Kirchen traditionell ausüben, als ganz normale Arbeitgeber sozusagen (Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime...). Ich finde, hier darf andersgläubigen (etwa muslimischen) Arbeitnehmern der Arbeitsplatz nicht per se verwehrt werden, wenn sie die Kultur des Unternehmens grundsätzlich mittragen. Aber da wird es schon schwierig, kann etwa das gemeinsame Singen christlicher Lieder und das Beten zur "Unternehmenskultur" gehören? Und darf der Chef eines katholischen Hospitals Hindu sein?
Auch beim "Kerngeschäft" der Kirchen (Gemeindearbeit) finde ich übrigens maximale Offenheit schön, auch gegenüber Atheisten, Muslimen, und allen, die sich einbringen wollen. Und entschuldige die vielen Metaphern aus dem Wirtschaftsleben!