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    Doro · angelegt
     

    Ich lese gerade auf der Startseite von Deutschlandradio (7.8.):

    "Mithat Gedik darf König bleiben

    Schützenkönig ja, ausnahmsweise. Bezirkskönigsschießen nein: Im Streit um den muslimischen Schützenkönig aus Werl hat sich der Dachverband der katholischen Schützenbrüder zu einer Ausnahmeregelung durchgerungen..."

    Anders als Sie, Klaus, würde mich schon die juristische Seite interessieren. Was, wenn christliche Vereinigungen oder muslimische Vereine nicht offen sind? Können Sie im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes gezwungen werden?

    Immerhin hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders vorgestern noch die Haltung des Dachverbandes des BHDS intolerant und diskriminierend genannt.

    Das Einlenken des BHDS zu einer Ausnahmeregelung ist m.E. der Tatsache geschuldet, dass er keinen Ärger wollte. Schade eigentlich. Ich hätte es interessanter gefunden, wenn der BHDS eine mögliche Klage hätte auf sich zukommen lassen und deutsche Gerichte (Bundesverfassungsgericht?) ein Grundsatzurteil hätten fällen müssen.

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    Doro · angelegt
     

    Ich lese gerade auf der Startseite von Deutschlandradio (7.8.):

    "Mithat Gedik darf König bleiben

    Schützenkönig ja, ausnahmsweise. Bezirkskönigsschießen nein: Im Streit um den muslimischen Schützenkönig aus Werl hat sich der Dachverband der katholischen Schützenbrüder zu einer Ausnahmeregelung durchgerungen..."

    Anders als Sie, Klaus, würde mich schon die juristische Seite interessieren. Was, wenn christliche Vereinigungen oder muslimische Vereine nicht offen sind? Können Sie im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes gezwungen werden?

    Immerhin hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders vorgestern noch die Haltung des Dachverbandes des BHDS intolerant und diskriminierend genannt.

    Das Einlenken des BHDS zu einer Ausnahmeregelung ist m.E. der Tatsache geschuldet, dass er keinen Ärger wollte.