Meines Erachtens ergeben sich drei Probleme:

1. Ungleichbehandlung von Unternehmern und Kapitalbesitzern: Private Kredite oder vermietete Häuser eines Abgeordneten werden eh nicht erfasst, wodurch es eine Ungleichbehandlung gegenüber Personen gibt, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind.

2. Geschäftsinteresse: Ein Freiberufler hat ein berechtigtes Interesse nicht offenzulegen wie viel er von wem für was erhalten hat – unabhängig davon ob er nun Abgeordneter ist oder nicht.

3. Verlegung: Außerdem können solche Regeln immer nur in der Amtszeit und evtl. einer Übergangsphase gelten und nicht dauerhaft. Ich brauche jetzt nicht die Namen all jener aufzuführen, die im Anschluss an die Politikertätigkeit in eine hochdotierte wirtschaftliche Tätigkeit wechselten.

Aus meiner Sicht kann ein schärferes Gesetz hier kaum helfen. Was wir brauchen sind gute Journalisten und dann Ermittlungsbehörden, die sich hinter solche Sachen klemmen und ans Licht bringen, was diejenigen, die es betrifft, mit aller Kraft versuchen werden im Dunkel zu halten.