Die "Safe Harbour Prinzipien" sind seit Snowden nicht mehr anwendbar. Also können sämtliche Cloud Anbieter diese Prinzipien nicht mehr erfüllen, worauf sich die SH Prinzipien stützen. Die Folge ist, dass es keine Regelungen zum Datenschutz mehr gibt. Albrecht von den Grünen, bei denen jetzt auch Julia ist, hat eine neue Datenschutzverordnung ausgearbeitet, die aber wohl noch nicht angenommen wurde oder zumindest noch nachbearbeitet werden muss.
Siehe zu den Safe Harbour Prinzipien: Caspar Bowden, NSA Hearing LIBE European Parliament, 24 September 2013 , YT-Video der Anhörung im EU Parlament Siehe dazu die Briefingnote als PDF
Wie die obigen Beitragschreiber bereits angerissen haben, gibt es Verbalnoten. Das sind Vereinbarungen zwischen der BRD und der USA. Diese sind bei der UN gesammelt auf Seite 46 des PDF die Nr 45891 "Allemagne et États-Unis d'Amérique" und andere Vereinbarungen. Auf Deutsch im Bundesgesetzblatt dort Teil II 2009 Nr. 4 vom 12.02.2009 Seite 110ff.
Die dortigen beschreiben, dass die Bundesregierung privatwirtschaftlichen Unternehmen gestattet hat, analytische Dienste auf deutschem Grund und Boden durchzuführen: DOCPER-AS-39-11.
Bei dem Unternehmen war Snowden angestellt und damals noch ein recht unbekannter Analyst. Wir alle wissen, wieviele Dokumente er whistleblowte und wie wichtig das war. Doch gleichzeitig zeigt es eben auch, dass auch andere Daten andere Ziele verfolgen können, auch wenn sie geheim kopiert, analysiert und verwertet werden, sie finden auch den Weg aus der "Geheimhaltung" (in die Öffentlichkeit).
Der Britische Geheimdienst GCHQ hingegen: "You can’t pick and choose the components of a global interception system that you like (catching terrorists and paedophiles) and those you don’t (incidental collection of data at scale): it’s one integrated system."
Es ist ein Integriertes System. Man kann nicht nur die Daten von Terroristen oder Paedophilen speichern, sondern man muss zunächst alle Daten erfassen, so der Geheimdienstler.
Überspitzt formuliert: Lieber kuckt sich der Geheimdienst jedes Pornobild und jedes Kind nackt an, als einen Kinderschänder laufen zu lassen. (<= Würden sich Kinderschänder nicht jetzt einen Arbeitsplatz beim Geheimdienst suchen?)
Doch selbst die Britischen Ermittlungsbehörden bummeln. Sie kennen 2.300 britische, potentielle Kinderschänder beim Namen durch eine kanadischen Kundenliste und das schon seit Jahren und viele dürfen auf die Verjährungsfrist hoffen.
Auch der Oberste Gerichtshof der USA nimmt dem britischen Geheimdienst den Wind aus den Segeln der anlasslosen Schnorchelei:
"Ohne richterlichen Beschluss darf die Polizei den Namen bei einem ISP nicht erfragen, auch wenn es einen Kinderschänder betrifft."
Daneben hat Constanze Kurz vom CCC letztens geschrieben: "Doch dabei belässt es der UN-Berichterstatter nicht, denn er legt den Finger in die Wunde, die der deutsche NSA-Untersuchungsausschuss bisher nicht mal streifte: Gefordert wird die rechtliche Gleichstellung von In- und Ausländern in Fragen der geheimdienstliche Abschnorchelei. Hier läge die Chance, auf internationaler Ebene dem Spionagetreiben beizukommen, indem die Praxis beendet würde, dass nur jeweils Inländern ein gewisser Schutz vor der geheimdienstlichen Ausforschung zusteht, Ausländer aber kaum."
Die meist ausländischen, privatwirtschaftlichen, gewinnorientierten Unternehmen, die also durch Verbalnoten der BRD ermuntert werden, geheimdienstlich tätig zu sein, werden es nicht dabei belassen, die Daten zu sammeln. Sie werden sie auch nutzen und (wirtschaftlich) verwerten.
Der Bericht von Frontal 21 wurde hier schon genannt, darin werden auch US Pharmakonzerne mit großer Nähe zur WHO dargestellt, die deutsche Mittelständische Unternehmen in der Medizintechnik nicht zur Auftragsvergabe kommen lassen, sie gehen leer aus.