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die Frage ist sehr berechtigt. Einen Extra-Investorenschutz in Rechtsstaaten wie den USA und der EU zu verlangen bedeutet nichts anderes, als dass man den obersten Gerichten in diesen Ländern nicht zutraut unbefangen und im Sinne des Gesetzes Recht zu sprechen.
Die Befürworter sagen nun, es lohnt sich hier einen Gold-Standard für Abkommen mit anderen Ländern zu setzen. Ich halte das für Unsinn. Was hindert die EU daran, auf den Investitionsschutz in den USA zu verzichten, ihn aber beim nächsten Abkommen, etwa mit China zu verlangen? Das erscheint mir fadenscheinig.
Der Investitionsschutz ist an sich gerechtfertigt und soll Unternehmen Sicherheit vor Enteignungen bieten. Aber bei TTIP muss das nicht sein. Ich finde, es ist dem Fracking-Unternehmen durchaus zuzumuten, abzuwarten, ob Deutschland das Fracking rechtssicher macht oder nicht. Wer es mit einer Fracking-kritischen Bevölkerung zu tun hat, muss eben darauf verzichten, oder das Rechtsrisiko selber tragen. Man muss Unternehmen in Rechtsstaaten nicht extra-wurst-mäßig absichern. Der Einzelhändler kann ja auch nicht vor einem Schiedsgericht in Washington klagen, weil er sich von einer Mehrwertsteuer-Erhöhung geschädigt sieht.
jkippenberg
Hallo Doro,
die Frage ist sehr berechtigt. Einen Extra-Investorenschutz in Rechtsstaaten wie den USA und der EU zu verlangen bedeutet nichts anderes, als dass man den obersten Gerichten in diesen Ländern nicht zutraut unbefangen und im Sinne des Gesetzes Recht zu sprechen.
Die Befürworter sagen nun, es lohnt sich hier einen Gold-Standard für Abkommen mit anderen Ländern zu setzen. Ich halte das für Unsinn. Was hindert die EU daran, auf den Investitionsschutz in den USA zu verzichten, ihn aber beim nächsten Abkommen, etwa mit China zu verlangen? Das erscheint mir fadenscheinig.
Der Investitionsschutz ist an sich gerechtfertigt und soll Unternehmen Sicherheit vor Enteignungen bieten. Aber bei TTIP muss das nicht sein. Ich finde, es ist dem Fracking-Unternehmen durchaus zuzumuten, abzuwarten, ob Deutschland das Fracking rechtssicher macht oder nicht. Wer es mit einer Fracking-kritischen Bevölkerung zu tun hat, muss eben darauf verzichten, oder das Rechtsrisiko selber tragen. Man muss Unternehmen in Rechtsstaaten nicht extra-wurst-mäßig absichern. Der Einzelhändler kann ja auch nicht vor einem Schiedsgericht in Washington klagen, weil er sich von einer Mehrwertsteuer-Erhöhung geschädigt sieht.