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    MisterEde · angelegt
     

    Hallo nemo,

    danke für die Antwort. Eine höhere Konsumbesteuerung halte ich bei entsprechendem Ausgleich zwar für möglich, ist aber in diesem Fall nicht mein Ziel. Mir geht es vor allem darum, den, meines Erachtens sinnlosen, Aufwand sowohl bei Unternehmen als auch bei Finanzbehörden zu reduzieren, bzw. so etwas wie ermäßigte Steuersätze auf Rinderfilet abzuschaffen. Daher wäre ich für eine schnelle Angleichung (sagen wir über 2 Legislaturperioden) sogar bereit, den regulären MwSt.-Satz zu senken, einfach auch aus dem Gedanken heraus, eine solche Angleichung besser kommunizieren zu können.

    Z.B.:
    2014 / 19% / 7%
    2015 / 18% / 11%
    2018 / 18% / 13 %
    2021 / 17% / 17%

    Nichts desto trotz würde ich genauso auch einen Plan akzeptieren, der zu einer Angleichung auf einem Niveau von 19 oder 21% führt, solange dies nicht zu einem Bedeutungsverlust der progressiven Besteuerung bei der Einkommenssteuer führt, bzw. sofern Einkommensschwächere bei der Einkommenssteuer entsprechend auch überproportional entlastet werden (z.B. durch höhere Grundfreibeträge).

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    MisterEde · angelegt
     

    Hallo nemo,

    danke für die Antwort. Eine höhere Konsumbesteuerung halte ich bei entsprechendem Ausgleich zwar für möglich, ist aber in diesem Fall nicht mein Ziel. Mir geht es vor allem darum, den, meines Erachtens sinnlosen, Aufwand sowohl bei Unternehmen als auch bei Finanzbehörden zu reduzieren, bzw. so etwas wie ermäßigte Steuersätze auf Rinderfilet abzuschaffen. Daher wäre ich für eine schnelle Angleichung (sagen wir über 2 Legislaturperioden) sogar bereit, den regulären MwSt.-Satz zu senken, einfach auch aus dem Gedanken heraus, eine solche Angleichung besser kommunizieren zu können.

    Z.B.: 2014 / 19% / 7% 2015 / 18% / 11% 2018 / 18% / 13 % 2021 / 17% / 17%

    Nichts desto trotz würde ich genauso auch einen Plan akzeptieren, der zu einer Angleichung auf einem Niveau von 19 oder 21% führt, solange dies nicht zu einem Bedeutungsverlust der progressiven Besteuerung bei der Einkommenssteuer führt, bzw. sofern Einkommensschwächere bei der Einkommenssteuer entsprechend auch überproportional entlastet werden (z.B. durch höhere Grundfreibeträge).