Liebes Forum,
es ist gar nicht so einfach herauszufinden, wie viele Beleidigungen, Drohungen etc. im Netz angezeigt werden und wie die Polizei in diesen Fällen verfährt. Eine Sprecherin der Polizei Berlin antwortet uns erst einmal Folgendes:
mit Bezug auf Ihre Anfrage möchte ich zunächst mitteilen, dass allen zur Anzeige gebrachten (Straf-)Taten durch die jeweils zuständige Polizeidienststelle nachgegangen wird! Im Rahmen der Verbrechensbekämpfung bestehen Qualitätsstandards, die die Mindestanforderungen an die polizeiliche Arbeit darstellen und verbindliche Handlungsanweisungen für die Dienstkräfte der Polizei Berlin sind.
Für die Bearbeitung von „Beleidigungen, Drohungen, Mobbing und Stalking im Netz“ gibt es bei der Polizei Berlin keine eigene Dienststelle oder abgestelltes Personal. Die Bearbeitungszuständigkeit regelt sich nach dem örtlichen Bezug (in Berlin nach den Bezirken und den zuständigen Polizeiabschnitten) sowie nach der Schwere der Tat.
Gehen bei der Polizei Berlin Hinweise zu den von Ihnen geschilderten Taten über die sozialen Medien (Facebook, Twitter) ein, wird durch die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Sozialen Netzwerke zunächst ermittelt, ob eine örtliche Zuordnung zweifelsfrei möglich ist und die Tat auf Grund ihrer Schwere die Einleitung sofortiger Maßnahmen erfordert. Sodann wird die örtlich zuständige Polizeidienstelle (ggf. auch im Bundesgebiet) direkt und unverzüglich informiert.
Grundsätzlich handelt es sich bei „Mitteilungen“ in den Sozialen Medien (gemeint sind Meldungen, etwa an Facebook und Twitter, Anm. d. Red) nicht um Anzeigen, denen polizeiliche Ermittlungen folgen. Die User werden vielmehr darauf hingewiesen, dass für die Aufgabe einer Anzeige das persönliche Erscheinen auf einer Polizeidienststelle oder die Nutzung der Internetwache der Polizei Berlin oder eines anderen Bundeslandes erforderlich ist.
Nochmal die Frage ans Forum: Gibt es Erfahrungen im Sinne des Diskussionstextes von Jana , bei denen der Versuch gescheitert ist, Anzeige wegen online erfolgten Beleidigungen, Drohungen etc. zu erstatten? sind, wegen Beleidigungen, Drohungen etc., Anzeige zu erstatten?