Wahrscheinlich handelt es sich hierbei um die falsche Frage. Die Frage ist nicht, wie viele Ermittlungen eingeleitet wurden, sondern wie viele davon mit einer Ermittlung des Täters enden. Vermutlich ergibt das die Diskrepanz. Wenn Ermittlungen ins Nichts führen, z.B. weil Aufwand und Erfolg in einem groben Missverhältnis stehen oder es keinerlei Ansätze gibt, Daten zu erlangen, die auf ausländischen Servern lagern, dann heißt das ja nicht, dass die Polizei die Anzeige nicht aufnimmt, aber Opfer können es dennoch als Untätigkeit wahrnehmen.