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Ich glaube das ist der entscheidende Punkt, die Bestimmung von Zwang und Freiwilligkeit. Zeit Online fasst die schwedische Verbotsbegründung so zusammen: "Das moralische Selbstverständnis hinter dem schwedischen Gesetz besagt, dass es einen selbstbestimmten Sexarbeiter nicht geben kann." Es bestehe immer ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Käufer und Dienstleister. Wenn man es so grundsätzlich sieht, kann der Staat durchaus eingreifen.
Emil ist dafür
Ich glaube das ist der entscheidende Punkt, die Bestimmung von Zwang und Freiwilligkeit. Zeit Online fasst die schwedische Verbotsbegründung so zusammen: "Das moralische Selbstverständnis hinter dem schwedischen Gesetz besagt, dass es einen selbstbestimmten Sexarbeiter nicht geben kann." Es bestehe immer ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Käufer und Dienstleister. Wenn man es so grundsätzlich sieht, kann der Staat durchaus eingreifen.