Hallo Emil,

Natürlich ist es zulässig sich für den Bau von Kirchen einzusetzen und gleichzeitig für das Verbot von Moscheen, nur dann darf ich doch daraus meine Schlüsse ziehen, oder?

Natürlich ist es zulässig sich für Frauenrechte einzusetzen und gleichzeitig gegen die Beseitigung von Benachteiligungen von Männern, nur dann darf ich doch daraus meine Schlüsse ziehen, oder?

taz-Artikel zum Plan von Schwesig zur Reduktion von Benachteiligungen von Männern (26.02.2015)

Reicht Ihnen der Artikel als Beispiel dafür, wie bei Frauen- und Männerrechten mit zweierlei Maß gemessen wird? Während die Beseitigung von Benachteiligungen für Frauen als zwingend geboten angesehen wird, ist selbiges für Männer aus Sicht der Autorin sogar verfassungsrechtlich bedenklich, wobei Männer ja sowieso nicht benachteiligt werden und höchstens beleidigt sind. Wodurch man(n) aber beleidigt sein kann, wenn man(n) doch nicht mal benachteiligt ist, erschließt sich aus dem Artikel allerdings nicht (zumindest mir nicht). Und das Feigenblatt am Ende des Artikels, man bräuchte erst ein Gesamtkonzept, klingt für mich in etwa so, wie wenn ein Politiker sagt, „da brauchen wir eine Lösung auf europäischer Ebene.“