Hallo MisterEde,

zur "Verfassungsfeindlichkeit" feministischer Anliegen:

Auf Ihren Diskussionsbeitrag "Ist Feminismus verfassungsfeindlich?" hin erlaubten Sie es mir, in der sich daran anschließenden Diskussion inhaltlich weiter mit zu diskutieren. Vielen Dank dafür.

Neben dem Inhaltlichen bewegt mich aber trotzdem noch die formale juristische Seite, die Sie selbst dort angeschnitten haben:

Wenn Ihrer Meinung nach die Forderungen der Feministinnen nicht verfassungskonform sind, dann ist doch das Bundesverfassungsgericht zuständig, in der Vorbereitung weiterer Gleichstellungsgesetze, wenn es denn eingeschaltet wird, zu prüfen, ob diese noch verfassungskonform sind. Oder wenn Männer sich diskriminiert fühlen, dann gibt es doch z.B. die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Aber den Verfassungsschutz auf Feministinnen anzusetzen, halte ich nach wie vor für absurd. Vielleicht haben Sie diesen Vorschlag auch nur als nicht ernst zu nehmende Provokation gemeint.