Hallo Doro,

für Fragen der Verfassungskonformität von Gesetzen ist das Verfassungsgericht zuständig, das ist richtig. In welchen Fällen die Anti-Diskriminierungsstelle eingeschaltet werden kann, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Auf meine Frage, „müsste vielleicht der Verfassungsschutz aktiv werden, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland vor den Angriffen von Feministinnen zu schützen?“, antworten Sie, „den Verfassungsschutz auf Feministinnen anzusetzen, halte ich nach wie vor für absurd.“ Dem kann ich mich anschließen. Und dass der Debattenbeitrag bewusst provokant formuliert war, habe ich ja schon am Montag in meiner Antwort an Emil geschrieben.