1-2 von 2
Sortieren:
    2
    Ed-Eretsim · angelegt
     

    Ich denke man kann nicht von Rissen im Fundament sprechen. Die dem Vertrag von Maastricht zu Grunde liegenden Regelungen sind möglicherweise zu hoch gesteckt (siehe durchschnittliches Staatsdefizit in der Eurozone in Krisenzeiten weit über dem vereinbarten Limit) , aber als Zielvorgabe sicher nicht falsch. Oft ist von Deutschlands zu hohem Außenhandelsüberschuss die Rede. Bei Ausgeglichenem Staatshaushalt wird eine Obergrenze von 6% über drei Jahre veranschlagt, für Deutschland werden 6,5% für 2015 prognostiziert. Gibt es Möglichkeiten genau zu analysieren, ob dieser Überschuss wirklich schädlich für andere Länder der Eurozone ist? Scheinbar gibt es da ja sehr verschiedene Meinungen. Und ab wann kann eine Nichtbegrenzung des Aussenhandelsüberschusses Sanktioniert werden? Oder wurde diese Obergrenze im Maastrichter Vertrag festgelegt, festgelegt aber nicht mit Strafmaßnahmen bedacht?

    1
    Ed-Eretsim · angelegt
     

    Ich denke man kann nicht von Rissen im Fundament sprechen. Die dem Vertrag von Maastricht zu Grunde liegenden Regelungen sind möglicherweise zu hoch gesteckt (siehe durchschnittliches Staatsdefizit in der Eurozone in Krisenzeiten weit über dem vereinbarten Limit) , aber als Zielvorgabe sicher nicht falsch. Oft ist von Deutschlands zu hohem Außenhandelsüberschuss die Rede. Bei Ausgeglichenem Staatshaushalt wird eine Obergrenze von 6% über drei Jahre veranschlagt, für Deutschland werden 6,5% für 2015 prognostiziert. Gibt es Möglichkeiten genau zu analysieren, ob dieser Überschuss wirklich schädlich für andere Länder der Eurozone ist? Scheinbar gibt es da ja sehr verschiedene Meinungen. Und ab wann kann eine Nichtbegrenzung des Aussenhandelsüberschusses Sanktioniert werden? Oder wurde diese Obergrenze im Maastrichter Vertrag festgelegt aber nicht mit Strafmaßnahmen bedacht?