Hallo MisterEde,
zitieren Sie mich bitte nicht falsch! Ich habe nicht geschrieben, dass es mich zum Ausrasten bringt, wenn Muslime grundgesetzlich geschützte Rechte in Anspruch nehmen.
Alle Lehrer/innen haben eine religiöse oder weltanschauliche Einstellung (katholisch, evangelisch, freikirchlich, muslimisch, Humanistische Union usw.) An öffentlichen Schulen sollten Alle, wirklich Alle auf das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole verzichten, so wie es sich ja von selbst versteht, dass Lehrer/innen ihre parteipolitische Einstellung nicht durch das Tragen von Parteiabzeichen in der Schule dokumentieren. Jedoch bin ich, und das ist jetzt kein Widerspruch, für das Angebot eines ev. und kath. Religionsunterrichts und eines Islam-Unterrichts in deutscher Sprache an öffentlichen Schulen.
Ev. oder kath. Schulen oder Waldorfschulen usw. sind keine staatlichen Schulen. Meist sind sie privatrechtlich, z.B. als Verein organisiert. Es wird Niemand gezwungen, auf eine Konfessionsschule zu gehen. Staatliche Schulen sollten auf religiöse und weltanschauliche Neutralität achten!
Zu den christlichen Feiertagen: Der Staat zwingt Niemanden, sie christlich zu begehen. Meist fallen sie ohnehin auf einen Sonntag. Sofern sie auf einen Werktag fallen, haben auch Nichtchristen einen bezahlten arbeitsfreien Tag. Die Frage ist, ob der Staat nicht, wie schon beim Buß-und Bettag, den Ostermontag, Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt usw. als gesetzlichen Feiertag zugunsten der Rentenkassen aufheben könnte.
Die Burka ist eine Vermummung und ihr Tragen in der Öffentlichkeit sollte wie das Vermummungsverbot, das für Demonstrationen gilt, gehandhabt werden.
Zum Schluss noch zu dem Schützenverein: Er war keine staatliche Schützen-Organisation, sondern ein katholischer Verein. Sein Vereinsrecht erlaubt ihm, einen Nicht-Katholiken als Schützenkönig auszuschließen.