Hallo MisterEde,
zum Thema "staatliche Mitfinanzierung von Privatschulen".
Wir haben in Deutschland die Schulpflicht, d.h. die Kinder sind zum Schulbesuch verpflichtet, und der Staat finanziert ihren Schulplatz.
Kinder, die auf eine Privatschule gehen, nehmen den Schulplatz einer staatlichen Schule nicht in Anspruch. Da aber die Schulpflicht besteht, zahlt der Staat den Privatschulen das, was der Schulplatz in einer staatlichen Schule kosten würde. Die Mehrkosten einer Privatschule tragen die Eltern durch ihr Schuldgeld und z.B. Stiftungen.
Mit der Aufklärung in Deutschland begann die Säkularisierung, die Entflechtung von Staat und Kirche, ein Prozess, der bis heute immer wieder überprüft werden muss, aber nicht rückgängig gemacht werden sollte, auch nicht zugunsten des Islam in Deutschland. Freie Religionsausübung für Jedermann, aber strikte Neutralität für Beamte bei der Ausübung ihres Dienstes in staatlichen Einrichtungen! Staatsverträge mit Kirchen und Religionsgemeinschaften sind dabei kein Widerspruch.