Hallo sahrasahara,
es ist doch selbstverständlich, dass deutsche Lehrerinnen muslimischen Glaubens unterrichten. Das ist überhaupt nicht die Frage.
Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, sagen selbst, sie tun es freiwillig, Niemand zwingt sie dazu, noch nicht einmal der Koran (?). Viele tun es auch nicht, weder im Beruf, noch privat. Wenn Manche es unbedingt im öffentlichen Dienst tun wollen, dann wollen sie damit eine Botschaft vermitteln. Wahrscheinlich in dem Sinne "wir sind stolz auf unseren muslimischen Glauben". Aber essentiell ist das Kopftuch nicht.
In der Schule geht es darum, dass z.B. eine Mathematik-Lehrerin Mathe unterrichtet, egal ob sie Muslima oder Christin oder Atheistin ist, und nicht darum, dass Schüler/innen sich mit dem jeweiligen Glauben ihrer Mathe-Lehrerin auseinander setzen.
Wir haben in Deutschland mit gutem Recht nach vielen negativen Erfahrungen die Trennung von Staat und Kirche und dazu gehört heute auch die Religionsgemeinschaft der Muslime. Staatliche Einrichtungen müssen religiös und weltanschaulich neutral bleiben.
Im außerschulischen Bereich kann Jeder seine Religion oder Konfession auch in der Kleidung oder mit Symbolen sichtbar machen.
Also, ausschließen will und kann niemand eine Lehrerin muslimischen Glaubens. Aber sie muss im Dienst nicht ihren Glauben mit einem Kopftuch dokumentieren, wo dieses noch nicht einmal für ihren Glauben selbst essentiell ist.
Rein praktisch ist es z.B. in einer Neuköllner Grundschul-Klasse, in der 10 Mädchen und die Lehrerin ein Kopftuch tragen und nur 2 Mädchen, die Nicht-Muslima sind, keins, sehr schwer für diese beiden Mädchen ohne Kopftuch. Den Sport- und Schwimm-Unterricht und die Klassenfahrten kann man in einer solchen Schule gleich abschaffen.
Aber das geht an dem Auftrag einer öffentlichen Schule, die für Alle da ist, vorbei.
Bitte bewahrt die durch die deutsche Geschichte mühsam errungene Trennung von Kirche bzw. Religion und Staat für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst!