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Beitrag zu Diskussion 3: Umwelt-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz – Standards und Normen in TTIP
TTIP für einen besseren Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umwelt-Schutz nutzen
von Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender DGB NRW
Die Forderungen des DGB zu TTIP sind klar: transparente Verhandlungen, kein Investitionsschutz und kein Abbau von Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher- und Sozial-Standards. Wir lehnen TTIP nicht grundsätzlich ab, sondern fordern dazu auf, die Chance zu nutzen, Handelsbeziehungen fair und nachhaltig zu gestalten.
Ziel muss es sein,
der breiten Bevölkerung zusätzlichen Wohlstand zu ermöglichen,
wirtschaftliche, soziale und ökologische Standards zu verbessern und
faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Das bedeutet, dass genau darauf geachtet werden muss, dass die Verhandlungen nicht in eine gegenteilige Richtung laufen. Denn aktuell haben die USA beispielsweise sechs von acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nicht ratifiziert. Das hat unter anderem zur Folge, dass Beschäftigte in den USA kein Recht auf Kollektiv-Verhandlungen haben. Doch leider war die Unterzeichnung der ILO-Kernnormen bisher keine zwingende Voraussetzung für das Abkommen.
Staatliche Vorschriften sind mehr als Kosten: Sie bringen großen Nutzen
Im Gegenteil – wir sehen die Gefahr, dass staatliche Vorschriften zum Schutz von Beschäftigen, Verbrauchern oder der Umwelt als sogenannte „non-tarifäre Handelshemmnisse“ eingestuft werden. Das würde bedeuten, dass sie als „nicht-geldliche“ Hürden gelten, die ein Unternehmen überwinden muss, wenn es seine Waren im Ausland verkaufen will. Doch soziale Sicherungssysteme, die Tarifautonomie oder das Streikrecht dürfen keine Opfer von TTIP werden! Sie sind keine „Hemmnisse“, sondern stellen sicher, dass das Allgemeinwohl und Arbeitnehmerrechte über wirtschaftliche Interessen gestellt werden.
Natürlich darf TTIP nicht dazu genutzt werden, rechtsstaatliche Regeln außer Kraft zu setzen. Für uns stehen private Sondergerichte für Investoren nicht zur Debatte. Sie schränken staatliche Handlungsmöglichkeiten und demokratische Entscheidungsverfahren unzulässig ein und verstoßen gegen unser Grundgesetz. Daneben sind sie sachlich nicht erforderlich.
Ein Handelsabkommen, das Märkte weiter liberalisiert, darf keinesfalls dazu führen, dass auch in Deutschland und in Europa Mitbestimmungs- und Gewerkschaftsrechte ausgehöhlt werden. Es darf keinen Dumping-Wettbewerb geben, bei dem Staaten und Unternehmen sich gegenseitig mit schlechterem Sozial- und Umweltschutz unterbieten, um Kosten zu senken. Stattdessen sollten Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz-Standards auf dem jeweils höchsten Niveau angenähert werden.
Die Verhandlungen mit den USA müssen dazu genutzt werden, das Prinzip sozial-ökologischer Vergabekriterien zu stärken. Dadurch kann gesichert werden, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten, Mindestlöhne zahlen oder ähnliche Bedingungen erfüllen.
Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen ohne internationale Arbeits- und Sozial-Standards
TTIP kann dann eine Chance für Bürgerinnen und Bürger sein, wenn sich Europa und die USA darin verpflichten, internationale Übereinkünfte und Normen für den Umwelt-, Arbeit- und Verbraucherschutz zu unterzeichnen und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Rahmenvereinbarungen für multinationale Unternehmen. Deshalb fordern wir: Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen ohne einen verbindlichen Zeitplan für die Ratifizierung und Umsetzung internationaler Arbeits- und Sozial-Standards.
DGBNRW
Beitrag zu Diskussion 3: Umwelt-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz – Standards und Normen in TTIP
TTIP für einen besseren Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umwelt-Schutz nutzen
von Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender DGB NRW
Die Forderungen des DGB zu TTIP sind klar: transparente Verhandlungen, kein Investitionsschutz und kein Abbau von Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher- und Sozial-Standards. Wir lehnen TTIP nicht grundsätzlich ab, sondern fordern dazu auf, die Chance zu nutzen, Handelsbeziehungen fair und nachhaltig zu gestalten.
Ziel muss es sein,
Das bedeutet, dass genau darauf geachtet werden muss, dass die Verhandlungen nicht in eine gegenteilige Richtung laufen. Denn aktuell haben die USA beispielsweise sechs von acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nicht ratifiziert. Das hat unter anderem zur Folge, dass Beschäftigte in den USA kein Recht auf Kollektiv-Verhandlungen haben. Doch leider war die Unterzeichnung der ILO-Kernnormen bisher keine zwingende Voraussetzung für das Abkommen.
Staatliche Vorschriften sind mehr als Kosten: Sie bringen großen Nutzen
Im Gegenteil – wir sehen die Gefahr, dass staatliche Vorschriften zum Schutz von Beschäftigen, Verbrauchern oder der Umwelt als sogenannte „non-tarifäre Handelshemmnisse“ eingestuft werden. Das würde bedeuten, dass sie als „nicht-geldliche“ Hürden gelten, die ein Unternehmen überwinden muss, wenn es seine Waren im Ausland verkaufen will. Doch soziale Sicherungssysteme, die Tarifautonomie oder das Streikrecht dürfen keine Opfer von TTIP werden! Sie sind keine „Hemmnisse“, sondern stellen sicher, dass das Allgemeinwohl und Arbeitnehmerrechte über wirtschaftliche Interessen gestellt werden.
Genau hier liegt eines der Haupt-Mankos in den TTIP-Verhandlungen: Regulierungen werden nur als Kosten für Unternehmen betrachtet. Dabei wird ignoriert, dass sie oft weit größeren Nutzen für die Gesellschaft – und oft auch für die Unternehmen – bringen, wie Studien zeigen (z. B. Myrant, Martin & O’Brien, Ronan (2015): The TTIP’s impact: bringing in the missing issue).
Gegen Dumping bei Sozial- und Umweltschutz
Natürlich darf TTIP nicht dazu genutzt werden, rechtsstaatliche Regeln außer Kraft zu setzen. Für uns stehen private Sondergerichte für Investoren nicht zur Debatte. Sie schränken staatliche Handlungsmöglichkeiten und demokratische Entscheidungsverfahren unzulässig ein und verstoßen gegen unser Grundgesetz. Daneben sind sie sachlich nicht erforderlich.
Ein Handelsabkommen, das Märkte weiter liberalisiert, darf keinesfalls dazu führen, dass auch in Deutschland und in Europa Mitbestimmungs- und Gewerkschaftsrechte ausgehöhlt werden. Es darf keinen Dumping-Wettbewerb geben, bei dem Staaten und Unternehmen sich gegenseitig mit schlechterem Sozial- und Umweltschutz unterbieten, um Kosten zu senken. Stattdessen sollten Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz-Standards auf dem jeweils höchsten Niveau angenähert werden.
Die Verhandlungen mit den USA müssen dazu genutzt werden, das Prinzip sozial-ökologischer Vergabekriterien zu stärken. Dadurch kann gesichert werden, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten, Mindestlöhne zahlen oder ähnliche Bedingungen erfüllen.
Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen ohne internationale Arbeits- und Sozial-Standards
TTIP kann dann eine Chance für Bürgerinnen und Bürger sein, wenn sich Europa und die USA darin verpflichten, internationale Übereinkünfte und Normen für den Umwelt-, Arbeit- und Verbraucherschutz zu unterzeichnen und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Rahmenvereinbarungen für multinationale Unternehmen. Deshalb fordern wir: Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen ohne einen verbindlichen Zeitplan für die Ratifizierung und Umsetzung internationaler Arbeits- und Sozial-Standards.