Die Kirchensteuer wird zwar vom Staat eingetrieben (hier kann man eine Vermengung sehen), ist aber dennoch der Beitrag für die jeweilige Kirchenmitgliedschaft. Die Kirchensteuer steht deshalb für mich auch einem etwaigen Trennungsgebot nicht entgegen.
Darüber hinaus ist unser Staat nicht auf Trennung, sondern das Miteinander von Staat und Kirche ausgelegt, wie es auch schon die Präambel des Grundgesetzes verdeutlicht: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen.“
Beste Grüße, Mister Ede