1-1 von 1
Sortieren:
    1
    mia · angelegt
     

    Hallo Frau Kortmann, natürlich sind Kirchensteuern Mitgliedsbeiträge und tragen auch zu Kirchenaustritten bei.Mir ist nicht bekannt, dass eine Kirche je erklärt hätte, die Steuer diene nur sozialen Zwecken.Ein Kirchenaustritt erfordert keinen Aufwand bei Notar oder Gericht, sondern nur eine schriftliche Erklärung bei der Kirchenverwaltung.Dass ein in Deutschland arbeitender Franzose nach deutschen Richtlinien besteuert wird halte ich für normal. Es stünde ihm frei, hier seinen Austritt zu erklären.Im Moment befindet sich Luxemburg in dieser Änderungsphase,die das Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu regelt