Mir ist nicht bekannt, dass eine Kirche je erklärt hätte, die Steuer diene nur sozialen Zwecken.
Es kommt öfter vor, dass die Kirche erklärt, sie bestreite aus der Kirchensteuer auch ihr soziales Engagement. Zum Beispiel im Bistum Regensburg: "Aus den Diensten, die die Kirche erbringt, werden keine Einnahmen für die Kirche gewonnen, sondern aus kirchlichen Mitteln (Kirchensteuer, Spenden) werden soziale Dienste mitfinanziert.“ Und „Der zweitgrößte Posten sind die Ausgaben für soziale Dienste, zum Beispiel der Unterhalt von Kindergärten.“ [http://www.bistum-regensburg.de/typo3conf/ext/mediathek_main/uploads/3/FAQsKirchensteuer.pdf]. Tatsächlich zahlen die Kirchen für Caritas und Diakonie nur etwa 2% der Kosten. [Carsten Frerk, Violettbuch Kirchenfinanzen] Oder beim Erzbistum Köln: „Durch Ihre Kirchensteuer tut die katholische Kirche viel Gutes in den Gemeinden, den sozialen Einrichtungen, den Schulen, den Beratungsstellen und an vielen weiteren Orten.“ [http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuer/] Die öffentliche Wahrnehmung ist (oder war es bis vor kurzem; langsam bröckelt diese Überzeugung), dass die Kirchen die Einrichtungen, die sie unterhält, auch finanziell tragen. Ein Beispiel: Als 2012 in Königswinter die Kirche der Leiterin eines katholischen Kindergartens wegen Wiederheirat kündigte und die empörten Eltern Wege suchten, dagegen vorzugehen, waren sie sehr erstaunt, dass der Kindergarten vom Land, von der Kommune und den Eltern bezahlt wurde. Durch den irreführenden Begriff „in katholischer Trägerschaft“ waren sie bis dahin der Meinung gewesen, die Kirche käme dafür auf (nachzulesen in „Gott hat hohe Nebenkosten“ von Eva Müller).
Ein Kirchenaustritt erfordert keinen Aufwand bei Notar oder Gericht, sondern nur eine schriftliche Erklärung bei der Kirchenverwaltung.
Das stimmt leider nicht, es geht nur beim Amtsgericht, also einer staatlichen Stelle, oder durch ein notariell beglaubigtes Schreiben. Als Beispiel können Sie von berlin.de das merkblatt_kirchenaustritt.pdf herunterladen, in dem das Procedere für Berlin beschrieben ist. Dort ist auch vermerkt, dass der Austritt (wie in fast allen Bundesländern) gebührenpflichtig ist.
Dass ein in Deutschland arbeitender Franzose nach deutschen Richtlinien besteuert wird halte ich für normal.
Steuern sind ok. Sie haben mir aber zugestimmt, dass es sich nicht um eine Steuer handelt, sondern um einen Mitgliedsbeitrag. Und der Franzose ist nicht Mitglied einer deutschen Kirche. Er ist ihr niemals beigetreten. Er ist nicht einmal Mitglied einer französischen Kirche. Was sind das für verquere Regeln, nach denen jemand zwangsweise und ohne sein Wissen zum Mitglied einer Glaubensgemeinschaft erklärt wird, deren Glauben er nicht teilt? Und dann noch dafür zur Kasse gebeten wird? Das zeigt doch, dass selbst der Kirche der Glauben ihrer Mitglieder nicht so wichtig ist wie das Geld, das sie von ihnen kassieren können. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass eine Mitgliedschaft - in welcher Organisation auch immer - erst durch eine Beitrittserklärung zustande kommt. Man ist ja auch nicht automatisch Mitglied einer Partei oder eines Fußballvereins, nur weil die Eltern es sind, sondern muss eine Willenserklärung dafür abgeben.
Es stünde ihm frei, hier seinen Austritt zu erklären.
Selbstverständlich hat er dies getan, als er die Abbuchungen von seiner Lohnsteuer entdeckt und den Grund dafür ermittelt hatte. Allerdings ist es schon kurios, aus einem Verein auszutreten, in dem man gar nicht Mitglied ist.