Hallo mia,

es ist schon so, dass der Kirchenaustritt bei einem Amtsgericht oder bei einem Notar förmlich erklärt werden muss. Je nach Bundesland nimmt die Behörde eine Gebühr von 10 bis max. 50 E. (Das entspricht der Gebühr für das Ausstellen von Personalausweisen, Pässen, Führerscheinen etc.)

Die Kirchen erfahren leider erst zu ihrem Leidwesen Monate später von den Austritten namentlich. Sie hätten gern vorher von der Austrittsabsicht erfahren. Sind es nur einfach finanzielle Gründe, oder spielt eine Enttäuschung durch ihre Kirchengemeinde, spez. durch den Pfarrer/ die Pfarrerin eine Rolle?