Hallo Frau Kortmann,
beim Kirchenaustritt muss niemand seine Taufbescheinigung vorlegen. vorlegen, noch müssen kirchliche Einrichtungen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Hallo Frau Kortmann,
beim Kirchenaustritt muss niemand seine Taufbescheinigung vorlegen. vorlegen, noch müssen kirchliche Einrichtungen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Hallo Frau Kortmann,
beim Kirchenaustritt muss niemand seine Taufbescheinigung vorlegen, noch müssen kirchliche Einrichtungen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.