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    Doro · angelegt
     

    Hallo Frau Kortmann,

    die Frage "Volkskirche oder nicht", "Kirchensteuer oder nicht", ist keine Glaubensfrage. Ich selbst habe ein Jahr lang in einer deutschsprachigen ev. Auslandsgemeinde, die als Freiwilligkeitsgemeinde organisiert war, gelebt. 200 Familien waren Mitglieder, und es war das lebendigste, selbstbestimmteste Gemeindeleben, das ich kennen gelernt habe.

    Ich könnte mir dieses freikirchliche Prinzip auch für die ev. Kirche in Deutschland vorstellen. Nur würde sich damit die ev. Kirche nicht aus der Verantwortung stehlen für all die Kirchengebäude, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Pfründe und sie dem Staat überlassen müssen, der vor der Frage stünde, erhalten oder verkaufen, was aber auch leichter gesagt ist als getan? Vor allem stünde der Staat dann nicht möglicherweise vor dem Vorwurf, Kulturerbe zu vernichten ? Bei geschichtlich Gewordenem lässt sich nicht einfach ein Schnitt machen. Es war am Anfang des 19. Jh.s nach umfassender Säkularisierung der Staat selbst, der die Kirchengemeinden aufforderte, per Gemeindesteuer sich selbst zu finanzieren, woraus sich die Kirchensteuer entwickelte.

    Außerdem ist dem Staat daran gelegen, dass eine Religionsgemeinschaft eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist. Als Gegenüber, als Ansprechpartner, als Verhandlungspartner. Und weil eine so organisierte Religionsgemeinschaft in gewisser Weise auch unter seiner Aufsicht steht. Wenn Muslime in Deutschland sich als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisieren würden, könnten sie dieselben Rechte genießen wie die ev. und die kath. Kirche bis hin zum Steuereinzug, islam.-theolog. Fakultäten an den Universitäten, Seelsorgern in den Krankenhäusern und Gefängnissen usw.

    Aber vielleicht - und wäre das in Ihrem Sinn?- sollten den Christen in Deutschland die aus der Geschichte überkommenen Pflichten egal sein zugunsten einer Mitglieder-Gesundschrumpfung und eines lebendigen Gemeindelebens in kleinen Basisgemeinden, freikirchlich und vollkommen unabhängig vom Staat... Basisgemeinden...

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    Doro · angelegt
     

    Hallo Frau Kortmann,

    die Frage "Volkskirche oder nicht", "Kirchensteuer oder nicht", ist keine Glaubensfrage. Ich selbst habe ein Jahr lang in einer deutschsprachigen ev. Auslandsgemeinde, die als Freiwilligkeitsgemeinde organisiert war, gelebt. 200 Familien waren Mitglieder, und es war das lebendigste, selbstbestimmteste Gemeindeleben, das ich kennen gelernt habe.

    Ich könnte mir dieses freikirchliche Prinzip auch für die ev. Kirche in Deutschland vorstellen. Nur würde sich damit die ev. Kirche nicht aus der Verantwortung stehlen für all die Kirchengebäude, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Pfründe und sie dem Staat überlassen müssen, der vor der Frage stünde, erhalten oder verkaufen, was aber auch leichter gesagt ist als getan? Vor allem stünde der Staat dann nicht möglicherweise vor dem Vorwurf, Kulturerbe zu vernichten ? Bei geschichtlich Gewordenem lässt sich nicht einfach ein Schnitt machen. Es war am Anfang des 19. Jh.s nach umfassender Säkularisierung der Staat selbst, der die Kirchengemeinden aufforderte, per Gemeindesteuer sich selbst zu finanzieren, woraus sich die Kirchensteuer entwickelte.

    Außerdem ist dem Staat daran gelegen, dass eine Religionsgemeinschaft eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ist. Als Gegenüber, als Ansprechpartner, als Verhandlungspartner. Und weil eine so organisierte Religionsgemeinschaft in gewisser Weise auch unter seiner Aufsicht steht. Wenn Muslime in Deutschland sich als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisieren würden, könnten sie dieselben Rechte genießen wie die ev. und die kath. Kirche bis hin zum Steuereinzug, islam.-theolog. Fakultäten an den Universitäten, Seelsorgern in den Krankenhäusern und Gefängnissen usw.

    Aber vielleicht - und wäre das in Ihrem Sinn?- sollten den Christen in Deutschland die aus der Geschichte überkommenen Pflichten egal sein zugunsten einer Mitglieder-Gesundschrumpfung und eines lebendigen Gemeindelebens in kleinen Basisgemeinden...