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    mia · angelegt
     

    Hallo Frau Kortmann, hier die Antworten zu Ihren Kommentaren bezüglich meiner Sätze:

    1. Meine Aussage wird von Ihren Ausführungen nicht negiert.

    2. * 2.
    3. Hier haben Sie überwiegend recht, weil meine Aussage nur in Bremen eine Möglichkeit ist. Aber in 12 Bundesländern kann der Austritt einfach (ohne Notar, ohne Amtsgericht) beim Standesamt erklärt werden. Gebühren dafür sind vom Verfassungsgericht gestattet.

    4. Dieser spezielle Fall hat- wie Sie wohl wissen- mit der Sicht der Kirche (seit fast 2000 Jahren) zu tun, dass man durch die Taufe Mitglied wird.

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    Hallo Frau Kortmann, hier die Antworten zu Ihren Kommentaren bezüglich meiner Sätze:


    1.
      1. Meine Aussage wird von Ihren Ausführungen nicht negiert. * 2. Hier haben Sie überwiegend recht, weil meine Aussage nur in Bremen eine Möglichkeit ist. Aber in 12 Bundesländern kann der Austritt einfach (ohne Notar, ohne Amtsgericht) beim Standesamt erklärt werden. Gebühren dafür sind vom Verfassungsgericht gestattet.

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      1. Dieser spezielle Fall hat- wie Sie wohl wissen- mit der Sicht der Kirche (seit fast 2000 Jahren) zu tun, dass man durch die Taufe Mitglied wird.
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    Hallo Frau Kortmann, hier die Antworten zu Ihren Kommentaren bezüglich meiner Sätze:
    1. Meine
    1.Meine Aussage wird von Ihren Ausführungen nicht negiert. 2. Hier haben Sie überwiegend recht, weil meine Aussage nur in Bremen eine Möglichkeit ist. Aber in 12 Bundesländern kann der Austritt einfach (ohne Notar, ohne Amtsgericht) beim Standesamt erklärt werden. Gebühren dafür sind vom Verfassungsgericht gestattet.
    3. Dieser spezielle Fall hat- wie Sie wohl wissen- mit der Sicht der Kirche (seit fast 2000 Jahren) zu tun, dass man durch die Taufe Mitglied wird.

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    Hallo Frau Kortmann, hier die Antworten zu Ihren Kommentaren bezüglich meiner Sätze: 1.Meine Aussage wird von Ihren Ausführungen nicht negiert. 2. Hier haben Sie überwiegend recht, weil meine Aussage nur in Bremen eine Möglichkeit ist. Aber in 12 Bundesländern kann der Austritt einfach (ohne Notar, ohne Amtsgericht) beim Standesamt erklärt werden. Gebühren dafür sind vom Verfassungsgericht gestattet. 3. Dieser spezielle Fall hat- wie Sie wohl wissen- mit der Sicht der Kirche (seit fast 2000 Jahren) zu tun, dass man durch die Taufe Mitglied wird.