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    Silvia Kortmann (IBKA) · angelegt
     

    Danke für den Hinweis. Eine Kirchensteuer gibt es ausnahmslos in allen Bundesländern. In fast allen wird Kircheneinkommensteuer anhand des Einkommenssteuerbescheids vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen. In Bayern allerdings wird die Kirchensteuer in gesonderten Steuerbescheiden kircheneigener Kirchensteuerämter festgesetzt. In meiner Quelle las sich das so, als würde sie auch von ihnen eingezogen werden. Die Besonderheit in Bayern bezieht sich aber nur auf die Festsetzung der Höhe der Steuer, nicht auf den Einzug durch staatliche Stellen.

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    Silvia Kortmann (IBKA) · angelegt
     

    Eine Kirchensteuer gibt es ausnahmslos in allen Bundesländern. In fast allen wird Kircheneinkommensteuer anhand des Einkommenssteuerbescheids vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen. In Bayern allerdings wird die Kirchensteuer in gesonderten Steuerbescheiden kircheneigener Kirchensteuerämter festgesetzt. In meiner Quelle las sich das so, als würde sie auch von ihnen eingezogen werden. Die Besonderheit in Bayern bezieht sich aber nur auf die Festsetzung der Höhe der Steuer, nicht auf den Einzug durch staatliche Stellen.