Gerade konfessionsfreie Menschen sollten nun wirklich kein Problem mit der Kirchensteuer haben, weil sie davon ja gar nicht betroffen sind. Die Kirchensteuer kann bei der Einkommenssteuer in voller Höhe als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Diese Ersparnis für den Einzelnen wird von uns allen bezahlt.Bei all den geschilderten Fällen handelt es sich entsprechend ja auch nicht um Probleme mit der Kirchensteuer, sondern um Probleme beim Kirchenaustritt.
Es geht nicht um den Kirchenausstritt, sondern darum, dass es keinen Beitritt gibt. Konfessionsfreie Menschen werden einfach ohne ihre Einwilligung zu Kirchenmitgliedern deklariert und zur Beitragszahlung aufgefordert. Die daraus erwachsende Zahlungspflicht (die mit staatlicher Härte durchgesetzt wird) können sie nur dadurch beenden, dass sie aus einem Verein austreten, in dem sie gar nicht Mitglied sind. Das betrifft sowohl Menschen, die ihren Austritt nicht mehr nachweisen können (sie müssen für mehrere Jahre nachzahlen), als auch Menschen, die nie Mitglied gewesen sind. Natürlich können sie kostenpflichtig austreten (nachdem sie abkassiert wurden).
Und ansonsten gilt doch, wer kein Kirchenmitglied ist, der zahlt eh keine Kirchensteuer
Auch das trifft nicht zu: Wenn in einer Ehe nur einer von beiden Mitglied einer Kirche ist, so richtet sich bei gemeinsamer Veranlagung die Kirchensteuer nach dem Einkommen des Hauptverdienenden – er (oder sie) zahlt also im Zweifelsfall an einen Verein, in dem er (sie) nicht Mitglied ist. Grundlage dafür ist das "besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe".
dafür hätten die Kirchen dann wahrscheinlich ein …ineffizienteres (komplett eigene Verwaltung nötig)… System zur Eintreibung der Mitgliedsbeiträge.
Mit anderen Worten: Die Kirche spart, wenn sie den Staat für das Inkasso einspannt. Ein Geschenk auf unser aller Kosten an die Kirchen.
…, dass einigen Menschen die Rechtslage in diesem Bereich nicht bekannt ist. Da sehe ich also durchaus Nachholbedarf
Das Problem ist nicht die Unkenntnis der Gesetzeslage, sondern die Gesetzeslage selbst. Sie privilegiert einzelne religiöse Gemeinschaften und macht den Staat zum Vollstrecker kirchlicher Wünsche.