Zu Punkt 1: Sofern tatsächlich konfessionsfreie Menschen einfach ohne ihre Einwilligung zu Kirchenmitgliedern deklariert und zur Beitragszahlung aufgefordert werden, kann ich den Ärger völlig nachvollziehen. Allerdings hoffe ich, dass wir uns darauf einigen können, dass so etwas die Ausnahme und nicht der Standard ist.

Zu Punkt 2: Die gemeinsame Veranlagung ist eine steuerrechtliche Option für Eheleute, niemand ist zu ihr gezwungen.

Zu Punkt 3: Sofern es korrekt ist, dass die Kirchen den Staat für den Einzug auch an den Einnahmen der Kirchensteuer beteiligen, ist es doch eine Win-Win-Situation, also zum Nutzen von uns allen.

Zu Punkt 4: Das ist eben Ihre Ansicht, die ich, bezogen auf die Existenz der Kirchensteuer, aus genannten Gründen nicht teile.