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    Zwei Punkte:

    1.) Im Prinzip spricht nichts dagegen. Jedoch behaupten die Kirchen, die sozialen Einrichtungen würden aus reiner Nächstenliebe betrieben und aus eigenen Mitteln zumindest subventioniert. Dies ist falsch. Es geht hier gerade nicht um die Bezahlung der Leistungen der Hilfswerke sondern um die Kirchensteuer.

    2.) Es ist mir nicht ersichtlich, wieso den Kirchen in diesem Kontext ihr eigenes Arbeitsrecht zugestanden wird.