Ich will nochmals auf den Punkt des Arbeitsrechts eingehen.
So haben Mitarbeiter der Kirchen kein Recht auf Streik bzw. Arbeitsrechtskämpfe, da sie "unvereinbar mit dem Dienst am Nächsten" seien.
Was ich aber interessant finde, ist dass durch die Mitarbeitervertretungen (anstelle von Betriebsräten) ein hoher bzw. sogar höherer Grad der Mitbestimmung herrscht als in anderen Betrieben bzw. im öffentlichen Dienst, was ich wiederum sehr gut finde.
Klar stellt man sich die Frage, warum hier gesonderte Rechte gelten. Aber wenn das System funktioniert – warum sollte man das ändern?