Vielen Dank für Ihre Nachfragen, auf die ich gerne antworten möchte. Zu 1) Ich befürworte einen Gottesbezug in einer Verfassung wie er im Grundgesetz formuliert ist: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ hat das deutsche Volk sich 1949 sein Grundgesetz gegeben, vertreten durch die Abgeordneten im Parlamentarischen Rat. Der Gesetzgeber, letztlich der Staat insgesamt, stellt sich und seine Gesetze damit unter ein höheres Recht. Er erhebt für sich selbst keinen Absolutheitsanspruch, sondern erkennt vielmehr jeden Menschen als Geschöpf Gottes mit besonderem Wert an. Der Gottesbezug im GG oder auch z.B. in der niedersächsischen Landesverfassung hat dabei keinen unmittelbaren Einfluss auf einzelne konkrete Gesetze. Rechtlich relevant ist die Frage dennoch, weil sich darin eine Grundhaltung ausdrückt: Nicht die Gesetze sind das Maß aller Dinge, sondern das Wohl der Menschen. Zu 2) Die Sorge, die Sie formulieren, ist verständlich. Die starke Präsenz christlich motivierter Politik liegt ganz klar in der historischen Entwicklung begründet. Und es gibt zahlreiche Entwicklungen hin zu mehr religiöser Vielfalt im gesellschaftlichen Leben. In den letzten Jahren wurden z.B. mit Unterstützung der Bundesregierung an vier Universitäten Zentren für islamische Theologie errichtet, an denen Lehrer/innen für islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden. Gerade christliche Politiker/innen fördern die Entfaltung andere Religio-nen: Zum Beispiel hat Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU) 2009 als damalige Generalsekretärin des katholischen „Cusanuswerkes“ den Aufbau des „Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerkes“ für jüdische Studierende sehr unterstützt. Mir ist als christlicher Politikerin außerordentlich wichtig, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit in unserem Land für alle Religionen gleichermaßen gilt - stets im Rahmen der für alle geltenden Gesetze.