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Die Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, umfasst gleichermaßen eine positive Dimension, d.h. die Freiheit, eine Religion zu wählen, wie auch eine negative Dimension, d.h. die Freiheit, keiner Religion anzugehören. Dass aktuell Vertreter/innen der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinden Rundfunkräten angehören, ist der bisherigen historischen Entwicklung geschuldet. Es liegt im Aufgabenbereich der Landesgesetzgeber, zu überprüfen, ob angesichts von aktuell 25 Mio. Katholiken, 24,5 Mio. Protestanten, 8,5 Mio. Menschen, die ausdrücklich angeben, keiner Religion anzugehören (Statistisches Bundesamt 2013), und geschätzten 4 Mio. Muslimen die geltenden Gesetze zu ändern sind.
Dr. Maria Flachsbarth MdB, CDU
Die Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, umfasst gleichermaßen eine positive Dimension, d.h. die Freiheit, eine Religion zu wählen, wie auch eine negative Dimension, d.h. die Freiheit, keiner Religion anzugehören. Dass aktuell Vertreter/innen der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinden Rundfunkräten angehören, ist der bisherigen historischen Entwicklung geschuldet. Es liegt im Aufgabenbereich der Landesgesetzgeber, zu überprüfen, ob angesichts von aktuell 25 Mio. Katholiken, 24,5 Mio. Protestanten, 8,5 Mio. Menschen, die ausdrücklich angeben, keiner Religion anzugehören (Statistisches Bundesamt 2013), und geschätzten 4 Mio. Muslimen die geltenden Gesetze zu ändern sind.