Offenbar hielten Beamte des Bundesinnenministeriums die 3 Prozent-Hürde Ende 2011 nicht für verfassungskonform. Das geht aus Dokumenten hervor, die "Fragdenstaat.de" veröffentlichte.

Das interne Votum im BMI war - totz Juristendeustch - sehr deutlich (damals ging es noch um die Idee einer 2.5 Prozent-Klausel):

"Die das Urteil des BVerfG vom 9.11.2011 zur Verfassungswidrigkeit der 5-­Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG tragenden Gründe sprechen gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel."

Der Bundestag beschloss die neue Hürde (sogar 3 Prozent!) Mitte 2013 trotzdem, und zwar auf gemeinsames Betreiben von Union, SPD, Grünen und FDP. Karlruhe prüft sie allerdings immer noch

Der ganze Vorgang ist schon etwas länger her, macht aber jetzt Wirbel, weil das Innenministerium urheberrechtlich gegen die Veröffentlichung des eigenen Gutachtens auf Fragdenstaat.de vorgeht.

Unabhängig von der spannenden Frage, ob man die Informationsfreiheit mit Hilfe des Urheberrechts einschränken darf: Hat der Bundestag wider besseren Wissens ein Gesetz beschlossen, das gegen die Verfassung verstößt?