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    Offenbar hielten Beamte des Bundesinnenministeriums die 3 Prozent-Hürde Ende 2011 nicht für verfassungskonform. Das geht aus Dokumenten hervor, die "Fragdenstaat.de" veröffentlichte.

    Das interne Votum im BMI war - totz Juristendeustch - sehr deutlich (damals ging es noch um die Idee einer 2.5 Prozent-Klausel):

    "Die das Urteil des BVerfG vom 9.11.2011 zur Verfassungswidrigkeit der 5-­Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG tragenden Gründe sprechen gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel."

    Der Die Bundestag beschloss die neue Hürde (sogar 3 Prozent!) Mitte 2013 trotzdem, und zwar auf gemeinsames Betreiben von Union, SPD, Grünen und FDP. Karlruhe prüft sie allerdings immer noch

    Der ganze Vorgang ist schon etwas länger her, macht aber jetzt Wirbel, weil das Innenministerium urheberrechtlich gegen die Veröffentlichung des eigenen Gutachtens auf Fragdenstaat.de vorgeht.

    Unabhängig von der spannenden Frage, ob man die Informationsfreiheit mit Hilfe des Urheberrechts einschränken darf: Hat der Bundestag wider besseren Wissens ein Gesetz beschlossen, das gegen die Verfassung verstößt?

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    Offenbar hielten Beamte des Bundesinnenministeriums die 3 Prozent-Hürde Ende 2011 nicht für verfassungskonform. Das geht aus Dokumenten hervor, die "Fragdenstaat.de" veröffentlichte.

    Das interne Votum im BMI war - totz Juristendeustch - sehr deutlich (damals ging es noch um die Idee einer 2.5 Prozent-Klausel):

    "Die das Urteil des BVerfG vom 9.11.2011 zur Verfassungswidrigkeit der 5-­Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG tragenden Gründe sprechen gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel."

    Die Bundestag beschloss die neue Hürde (sogar 3 Prozent!) Mitte 2013 trotzdem, und zwar auf Betreiben von Union, SPD, Grünen und FDP. Karlruhe prüft sie allerdings immer noch

    Der ganze Vorgang ist schon etwas länger her, macht aber jetzt Wirbel, weil das Innenministerium urheberrechtlich gegen die Veröffentlichung des eigenen Gutachtens auf Fragdenstaat.de vorgeht.

    Unabhängig von der spannenden Frage, ob man die Informationsfreiheit mit Hilfe des Urheberrechts einschränken darf: Hat der Bundestag wider besseren Wissens ein Gesetz beschlossen, das dass gegen die Verfassung verstößt?

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    Offenbar hielten Beamte des Bundesinnenministeriums die 3 Prozent-Hürde Ende 2011 nicht für verfassungskonform. Das geht aus Dokumenten hervor, die "Fragdenstaat.de" veröffentlichte.

    Das interne Votum im BMI war - totz Juristendeustch Jursitendeustch - sehr deutlich (damals ging es noch um die Idee einer 2.5 Prozent-Klausel):

    "Die das Urteil des BVerfG vom 9.11.2011 zur Verfassungswidrigkeit der 5-­Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG tragenden Gründe sprechen gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel."

    Die Bundestag beschloss die neue Hürde (sogar 3 Prozent!) Mitte 2013 trotzdem, und zwar auf Betreiben von Union, SPD, Grünen und FDP. Karlruhe prüft sie allerdings immer noch

    Der ganze Vorgang ist schon etwas länger her, macht aber jetzt Wirbel, weil das Innenministerium urheberrechtlich gegen die Veröffentlichung des eigenen Gutachtens auf Fragdenstaat.de vorgeht.

    Unabhängig von der spannenden Frage, ob man die Informationsfreiheit mit Hilfe des Urheberrechts einschränken darf: Hat der Bundestag wider besseren Wissens ein Gesetz beschlossen, dass gegen die Verfassung verstößt?

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    Offenbar hielten Beamte des Bundesinnenministeriums die 3 Prozent-Hürde Ende 2011 nicht für verfassungskonform. Das geht aus Dokumenten hervor, die "Fragdenstaat.de" veröffentlichte.

    Das interne Votum im BMI war - totz Jursitendeustch - sehr deutlich (damals ging es noch um die Idee einer 2.5 Prozent-Klausel):

    "Die das Urteil des BVerfG vom 9.11.2011 zur Verfassungswidrigkeit der 5-­Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG tragenden Gründe sprechen gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel."

    Die Bundestag beschloss die neue Hürde (sogar 3 Prozent!) Mitte 2013 trotzdem, und zwar auf Betreiben von Union, SPD, Grünen und FDP. Karlruhe prüft sie allerdings immer noch

    Der ganze Vorgang ist schon etwas länger her, macht aber jetzt Wirbel, weil das Innenministerium urheberrechtlich gegen die Veröffentlichung des eigenen Gutachtens auf Fragdenstaat.de vorgeht.

    Unabhängig von der spannenden Frage, ob man die Informationsfreiheit mit Hilfe des Urheberrechts einschränken darf: Hat der Bundestag wider besseren Wissens ein Gesetz beschlossen, dass gegen die Verfassung verstößt?

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    Offenbar hielten Beamte des Bundesinnenministeriums die 3 Prozent-Hürde Ende 2011 nicht für verfassungskonform. Das geht aus Dokumenten hervor, die "Fragdenstaat.de" veröffentlichte.

    Das interne Votum im BMI war - totz Jursitendeustch - sehr deutlich (damals ging es noch um die Idee einer 2.5 Prozent-Klausel):

    "Die das Urteil des BVerfG vom 9.11.2011 zur Verfassungswidrigkeit der 5-­Prozent-Sperrklausel in § 2 Abs. 7 EuWG tragenden Gründe sprechen gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel."

    Die Bundestag beschloss die neue Hürde (sogar 3 Prozent!) Mitte 2013 trotzdem, und zwar auf Betreiben von Union, SPD, Grünen und FDP. Hürde trotzdem. Karlruhe prüft sie allerdings immer noch

    Der ganze Vorgang ist schon etwas länger her, macht aber jetzt Wirbel, weil das Innenministerium gegen die Veröffentlichung vorgeht. Hat der Bundestag Ich hoffe es gab in der Bundesregierung auch andere juristische Einschätzungen zur Hürde, sonst hätte man wider besseren Wissens ein Gesetz beschlossen, dass gegen die Verfassung verstößt? verstößt.

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    Offenbar hielten Beamte des Bundesinnenministeriums die 3 Prozent-Hürde Ende 2011 nicht für verfassungskonform. Das geht aus Dokumenten hervor, die "Fragdenstaat.de" veröffentlichte. Die Bundestag beschloss die Hürde trotzdem. Karlruhe prüft sie immer noch

    Der ganze Vorgang ist schon etwas länger her, macht aber jetzt Wirbel, weil das Innenministerium gegen die Veröffentlichung vorgeht. Ich hoffe es gab in der Bundesregierung auch andere juristische Einschätzungen zur Hürde, sonst hätte man wider besseren Wissens ein Gesetz beschlossen, dass gegen die Verfassung verstößt.