Die Stellung der Parteien ist in Deutschland ebenfalls grundgesetzlich geschützt. Der einzelne Abgeordnete ist natürlich nur seinem Gewissen unterworfen, auch wenn er einer Fraktion, respektive Partei, angehört. Allerdings haben eben die Parteien schon die Möglichkeit zu entscheiden, wer sie vertritt. Und in der Organisationsstruktur entscheiden eben Parteigremien oder Fraktionsgremien über Besetzungen oder Kandidatenvorschläge.
Man kann ja auch umgekehrt fragen, ob ein Bosbach überhaupt im Bundestag sitzen würde, wenn er als freier Kandidat ohne den Rückhalt einer Partei angetreten wäre.
Insofern finde ich Kauders Handeln vertretbar und das ist für mich alles nur ein Sommerlochtheater.