Die Umsetzung des TTIP-Kapitels zur regulatorischen Kooperation bedarf einer genauen Regelung. Die Zivilgesellschaft wird zum Beispiel im Nachhaltigkeitskapitel des Handelsabkommens der EU mit Korea und im CETA-Abkommen mit Kanada einbezogen. Wichtig ist auch der Entscheidungsweg, wie im Rahmen der Regulierungskooperation getroffene Vereinbarungen umgesetzt werden. Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung von Ergebnissen der Regulierungskooperation nach nationalem Verfassungsrecht umgesetzt werden sollte – entweder als 'normales' EU-Gesetzgebungsverfahren, dem Rat und Parlament zustimmen müssen oder in Form eines delegierten Rechtsakts, gegen den Rat und Parlament Einspruch einlegen können.