„dieser verächtlichen Einschätzung der Richter“

Aber Herr Müller, die „Verachtung“ kommt doch nicht vom BVerfG, sondern wenn, dann von den EU-Verträgen, die zwar ein Parlament vorsehen, diesem aber nicht allzu viele Rechte einräumen. Das BVerfG-Urteil zeigt also lediglich die Realität auf. Jedoch war es schon immer so, dass der Überbringer der schlechten Botschaft die Schläge bekommt und genau das scheint mir hier der Fall zu sein.

„statt einer verpflichtenden nationalen Sperrklausel in jedem Mitgliedstaat eine europaweite, transnationale Sperrklausel“

Selbst größere Länder wie Belgien oder Österreich machen nicht mal 3% der Bevölkerung in der EU aus, geschweige denn Luxemburg oder Malta. Tritt eine Partei also nur in einem dieser Länder an, hätte sie folglich niemals die Chance ins Europaparlament einzuziehen, wie übrigens auch die nur in Bayern antretende CSU. Parteien aus kleineren Ländern wären somit gezwungen, ihre Eigenständigkeit aufzugeben und sich, trotz Sprachbarrieren (wie viele Europäer sprechen eigentlich Lettisch) und unterschiedlicher politischer Ausrichtungen, über tausende Kilometer hinweg mit anderen Parteien zu vereinen. Eine insgesamt ziemlich abstruse Vorstellung, bei der ich mich nicht wundere, dass es dafür keine Mehrheit gibt.

Mein Fazit: Der Text ist ein Rundumschlag gegen das BVerfG, die europäische Demokratie und die regionale Vielfalt, hat aber wenig mit den Realitäten in der EU zu tun. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den vorgesehenen Änderungen beim Wahlrecht stelle ich mir anders vor.