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    Manuel Müller Der (europäische) Föderalist · angelegt
     
    1. Das BVerfG hat in diesem Fall nicht nur "die Realität aufgezeigt", sondern auch eine normative Bewertung abgegeben. Die Feststellung, dass der Rat ein Gesetz auch ohne Zustimmung des EP erlassen kann, wenn im EP keine Mehrheitsbildung möglich ist, ist ein Fakt. Das BVerfG folgert daraus, dass die Mehrheitsbildungsfähigkeit des EP nicht so wichtig ist, weil die EU ja auch ohne das EP handlungsfähig bleibt. Ebenso gut könnte man aber argumentieren, dass die Mehrheitsbildung im EP von entscheidender Bedeutung ist, weil eine EU-Gesetzgebung allein durch den Rat undemokratisch wäre. Dem BVerfG scheint das aber egal zu sein, offenbar weil es der Mitsprache des EP ohnehin keinen besonders hohen demokratischen Wert zuschreibt. Das aber kann man als verächtlich bezeichnen.

    2. Der Sinn der Sperrklausel ist es, in einem Repräsentativsystem die Vielfalt zu reduzieren, um die Entscheidungsfähigkeit zu erhöhen und demokratische Alternanz zu ermöglichen; warum das nicht undemokratisch ist, habe ich hier Link: http://www.foederalist.eu/2013/06/warum-eine-sperrklausel-nicht.html <a href="http://www.foederalist.eu/2013/06/warum-eine-sperrklausel-nicht.html">hier</a> ausführlicher argumentiert. Im Falle einer transnationalen Sperrklausel würden dadurch auch nationale Parteien, die keine Partnerparteien in anderen Ländern finden, ausgeschlossen. Allerdings trifft das ohnehin nur auf wenige Parteien zu: Die erwähnte CSU zum Beispiel ist ja Mitglied der Europäischen Volkspartei, und auch die sieben größten Parteien in Luxemburg sind allesamt längst europäisch organisiert. In den letzten Jahren hatten selbst eher kleine Neugründungen wie die Piraten - Sprachbarrieren hin oder her - kein Problem, sich innerhalb kurzer Zeit zur Europäischen Piratenpartei Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Piratenpartei <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Piratenpartei">Europäischen Piratenpartei</a> (PPEU) zusammenzuschließen. Eine Partei aber, die wirklich überhaupt keine Partner auf europäischer Ebene finden kann, wird auch im Europäischen Parlament nicht viel bewegen; um eine solche Partei auszuschließen, ist eine Sperrklausel nur legitim.

    (Einige der Sperrklausel-Gegner im EP argumentieren damit, dass auch die meisten der deutschen Kleinparteien sich einer der EP-Fraktionen angeschlossen haben, sodass die deutsche Null-Prozent-Hürde nur bedingt zu einer realen Fragmentierung des Parlaments geführt hat. Für mehr Transparenz gegenüber dem Wähler wäre es in meinen Augen allerdings angemessen, wenn diese nationalen Kleinparteien schon vor der Wahl durch den Beitritt zu einer europäischen Partei Farbe bekennen müssten, wo sie im gesamteuropäischen Spektrum stehen - und nicht erst nach der Wahl durch den Beitritt zu einer Fraktion.)

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    Manuel Müller Der (europäische) Föderalist · angelegt
     
    1. Das BVerfG hat in diesem Fall nicht nur "die Realität aufgezeigt", sondern auch eine normative Bewertung abgegeben. Die Feststellung, dass der Rat ein Gesetz auch ohne Zustimmung des EP erlassen kann, wenn im EP keine Mehrheitsbildung möglich ist, ist ein Fakt. Das BVerfG folgert daraus, dass die Mehrheitsbildungsfähigkeit des EP nicht so wichtig ist, weil die EU ja auch ohne das EP handlungsfähig bleibt. Ebenso gut könnte man aber argumentieren, dass die Mehrheitsbildung im EP von entscheidender Bedeutung ist, weil eine EU-Gesetzgebung allein durch den Rat undemokratisch wäre. Dem BVerfG scheint das aber egal zu sein, offenbar weil es der Mitsprache des EP ohnehin keinen besonders hohen demokratischen Wert zuschreibt. Das aber kann man als verächtlich bezeichnen.

    2. Der Sinn der Sperrklausel ist es, in einem Repräsentativsystem die Vielfalt zu reduzieren, um die Entscheidungsfähigkeit zu erhöhen und demokratische Alternanz zu ermöglichen; warum das nicht undemokratisch ist, habe ich <a href="http://www.foederalist.eu/2013/06/warum-eine-sperrklausel-nicht.html">hier</a> ausführlicher argumentiert. Im Falle einer transnationalen Sperrklausel würden dadurch auch nationale Parteien, die keine Partnerparteien in anderen Ländern finden, ausgeschlossen. Allerdings trifft das ohnehin nur auf wenige Parteien zu: Die erwähnte CSU zum Beispiel ist ja Mitglied der Europäischen Volkspartei, und auch die sieben größten Parteien in Luxemburg sind allesamt längst europäisch organisiert. In den letzten Jahren hatten selbst eher kleine Neugründungen wie die Piraten - Sprachbarrieren hin oder her - kein Problem, sich innerhalb kurzer Zeit zur <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Piratenpartei">Europäischen Piratenpartei</a> (PPEU) zusammenzuschließen. Eine Partei aber, die wirklich überhaupt keine Partner auf europäischer Ebene finden kann, wird auch im Europäischen Parlament nicht viel bewegen; um eine solche Partei auszuschließen, ist eine Sperrklausel nur legitim.

    (Einige der Sperrklausel-Gegner im EP argumentieren damit, dass auch die meisten der deutschen Kleinparteien sich einer der EP-Fraktionen angeschlossen haben, sodass die deutsche Null-Prozent-Hürde nur bedingt zu einer realen Fragmentierung des Parlaments geführt hat. Für mehr Transparenz gegenüber dem Wähler wäre es in meinen Augen allerdings angemessen, wenn diese nationalen Kleinparteien schon vor der Wahl durch den Beitritt zu einer europäischen Partei Farbe bekennen müssten, wo sie im gesamteuropäischen Spektrum stehen - und nicht erst nach der Wahl durch den Beitritt zu einer Fraktion.)