Ebenso gut könnte man aber argumentieren, dass die Mehrheitsbildung im EP von entscheidender Bedeutung ist, weil eine EU-Gesetzgebung allein durch den Rat undemokratisch wäre.
So gesehen hätte das BVerfG die Sperrklausel auch auf 7% anheben können, mit dem Argument, es handele sich um eine Glückszahl!
Anders ausgedrückt: Entweder ist die Mehrheitsbildung im EP entscheidend oder eben nicht. Ist sie nicht entscheidend, dann kann man den Richtern doch kaum vorwerfen, dass sie das dann auch so feststellen und daraus ihre Schlussfolgerungen ziehen. Was Sie als „verächtliche Haltung“ beschreiben, würde ich eben einfach als „Aussprechen der Wahrheit“ bezeichnen.
Der Sinn der Sperrklausel ist es, in einem Repräsentativsystem die Vielfalt zu reduzieren, um die Entscheidungsfähigkeit zu erhöhen und demokratische Alternanz zu ermöglichen; warum das nicht undemokratisch ist […]
- Ich sage ja nirgends, dass eine Sperrklausel grundsätzlich undemokratisch sei, sondern zeige einzelne Probleme auf, z.B. wenn es um den Schutz von Minderheiten geht.
- Und wenn das mit der Sperrklausel sowieso alles so unproblematisch ist, wie Sie schreiben, dann dürfte es für Sie ja auch ein Leichtes sein, mir zu erklären, wieso dann z.B. für die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein eine Ausnahme gemacht wird.
Für mehr Transparenz gegenüber dem Wähler wäre es in meinen Augen allerdings angemessen, wenn diese nationalen Kleinparteien schon vor der Wahl durch den Beitritt zu einer europäischen Partei Farbe bekennen müssten
Und ich fände es in einer Demokratie angemessen, so etwas den Wähler entscheiden zu lassen. Wenn Ihnen persönlich eine solche Partei zu intransparent ist, dann müssen Sie sie ja nicht wählen. Aber bitte nicht einfach andere Wähler bevormunden, die können nämlich selbst entscheiden, ob ihnen eine solche vorherige Festlegung wichtig ist oder nicht.