Hallo Lisa@PolicyLab,

drei Punkte die mir sehr wichtig sind:

  1. Auf einem Staatsgebiet kann es keine konkurrierenden Gesetze geben, bzw. es muss eine Rangfolge geben. Das heißt, es muss schon klar sein, ob wir hier – natürlich nur was die Staatlichkeit anbelangt – in Deutschland oder der EU leben. Diejenige Ebene, welche das höchstrangige Recht stellt, ist die Staatsebene. In Deutschland ist das das GG, das über allen Landesverfassungen, dem Bundes- und Landesrecht und auch über dem europäischen Recht steht.
  2. Wenn man will, dass die EU zu einem Staat wird, dann muss die höchstrangige Ebene die EU-Verfassung sein (wie auch immer man sie nennt). Eine solche Veränderung ist allerdings nur zulässig und auch nur wünschenswert, wenn dies per Volksabstimmung in den jeweiligen Nationalstaaten geschieht.
  3. Eine europäische Verfassung und ein europäischer Staat sind zu befürworten, sofern dieser Staat gewisse Bedingungen erfüllt – ich will ja nicht gerade in einer gesamteuropäischen Diktatur oder einem Unrechtsregime leben.

Wenn wir uns über diese drei grundlegenden Punkte erst mal einig wären, dann könnte man darauf aufbauen. Man könnte dann z.B. überlegen, welchen Weg man gehen sollte (Erst harmonisieren, dann Verfassungsentwurf und Volksabstimmung?), für welche Politikfelder die EU zuständig sein soll, für was die Nationalstaaten zuständig bleiben sollen, wie der politische Aufbau sein soll (ich bevorzuge den Parlamentarismus eindeutig vor dem von Ihnen vorgeschlagenen direktgewählten Präsidenten), wie eine Finanzstruktur aussehen kann und so weiter.

Wenn wir aber schon hier auseinander gehen, weil z.B. der Nationalstaat parallel zur EU weiter existieren soll – so ganz habe ich das nicht verstanden, bzw. kann es mir nicht so recht vorstellen – dann muss ich leider sagen, dass das nicht ganz mein Fall ist, auch wenn ich absolut dafür bin, sich langfristig hin zu einem EU-Staat zu entwickeln.

Beste Grüße,
Mister Ede