Vielleicht frage ich mal vorweg, ob eigentlich das Wahlrechts-Trilemma bekannt ist: „Gleichwertigkeit der Stimme“, „Einhaltung des Regionalproporz“, „Feste Größe des Parlaments“ – Eines davon kann man nicht gewährleisten.

Zur Wahlrechtsreform: Bei der Reform handelt es sich um eine Harmonisierung, über die die Bürger nicht direkt entscheiden müssen, weil sich an dem grundsätzlichen Prinzip nichts ändert. Die Länder entscheiden, wer wie nach Straßburg geschickt wird. Lediglich ein paar Rahmenbedingungen werden vereinheitlicht. Genau deshalb sollte man diesen Schritt jetzt machen, so wie das unter anderem auch von der SPD vorgeschlagen wird. Klar ist natürlich, dass das Ziel – das ich momentan als nicht erreichbar ansehe – ein 100% einheitliches Wahlverfahren zu haben, weiter verfolgt werden muss.

Wenn es dann aber irgendwann um ein solches Verfahren geht, z.B. mit transnationalen Listen, sollte meines Erachtens, auch wenn das rechtlich nicht erforderlich ist, der Bürger gefragt werden – wie ich das eben auch bei der Euro-Einführung für durchaus angebracht gehalten hätte. Immerhin kann sich durch eine solche wesentliche Änderung des Wahlrechts die Zusammensetzung des Parlaments deutlich verschieben und es gibt eben das Wahlrechts-Trilemma, also entweder wird die Gleichwertigkeit der Stimme nicht gewährleistet oder der Regionalproporz. Und auch eine gesamteuropäische Sperrklausel könnte ja durchaus gravierende Auswirkungen haben. Was passiert zum Beispiel, wenn niemand mehr mit Orban zusammenarbeiten will und seine Partei aus der EVP fliegt? Haben dann 50% der Ungarn keine Chance mehr, sich in Europa vertreten zu lassen, wenn Orban keine Partner findet? Ich mag den Typ zwar nicht, aber dass so jemand dann einfach durch das Raster des Wahlrechts fällt, ist wohl auch nicht so ganz das Wahre.

Ich denke einfach, dass man bei so grundlegenden Dingen, die Bürger einfach fragen sollte.

P.S. Zu welchen Problemen das Wahlrechts-Trilemma bei den Bundestagswahlen führt, hatte ich mal hier beschrieben.