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"So fallen in die PKS beispielsweise auch sog. ausländerspezifische Delikte. Dies sind Delikte, die nahezu ausschließlich von Ausländern begangen werden können, wie z.B. „unerlaubte Einreise gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz“ oder „unerlaubter Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz“ usw. Diese Delikte sind wenn man die beiden Bevölkerungsgruppen vergleichen möchte herauszufiltern, da deutsche Staatsangehörige diese Straftaten nicht begehen können. Filtert man diese Delikte heraus, sinkt der Anteil der Tatverdächtigen Ausländer von 28% auf etwa 24,3%."
"Die Gründe aus denen Ausländer straffällig werden, sind zum einen, wie bereits dargelegt die gleichen wie die von deutschen Straftätern (Armut, prekäre soziale Verhältnisse). Betrachtet man hierzu noch die eine Strafbarkeit begünstigende Problematik von mangelnder Integration, Sprachbarriere und geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, so wird deutlich dass „der kriminelle Ausländer“ primär eine stereotype und instrumentalisierte Mär darstellt, der nur durch Integration begegnet werden kann und muss."
FredS
Ich bin jetzt mal faul und verlinke hier mehr oder weniger unkommentiert einen interessanten Artikel und zitiere zwei Absätze:
strafrecht-wi.de: Ausländerkriminalität
So. Discuss.