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ich danke Ihnen, dass Sie auf meine Frage eingehen. Doch ist es m.E. schief, von den "gemäßigten" Christen und den "Meuchelchristen" zu sprechen, die in Ihrem zweiten Satz für die Christen allgemein stehen.
So weit ist es zum Glück noch nicht. Bischof Dröge steht für die überwiegende Mehrheit der ev. Christen, die das Adjektiv "gemäßigt" nicht brauchen. Die von Ihnen apostrophierten "Meuchelchristen" wie Petry und von Storch sind nur eine sehr sehr kleine Minderheit innerhalb der ev. Christen in Deutschland. Vielleicht haben diese Angst, bei zu viel Nächstenliebe ans Kreuz genagelt zu werden. Mag sein.
Die Mehrheit der ev. Gemeinden bzw. Christen setzt sich vorbildlich für die Flüchtlinge ein, um Merkels Postulat "Wir schaffen das" in ein "Wir können das" umzusetzen. Der Satz Jesu "
Will mir jemand nachfolgen, der verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich und folge mir" (Mt. 16,24) erschreckt sie nicht. Denn noch leben wir in einer Demokratie, und der Härtetest für das Verhalten der Christen ist noch nicht gegeben.
Meine Frage zielt in eine andere Richtung: Die ev.Kirche ist von der Basis her demokratisch aufgebaut: Gemeindevollversammlung, Gemeindekirchenrat, Synode etc. Aufmerksamkeit ist verlangt. Wer wird in die Gremien und in die Leitungsfunktionen gewählt?
Kann die ev. Kirche AfD-Anhänger abweisen, so lange die AfD in Deutschland nicht verboten ist?
Kann sie in ihrer Stringenz eine Vorreiterrolle spielen? Ist das in unserer demokratischen Ge
sellschaft überhaupt möglich, ohne die demokratischen Grundregeln zu verletzen, und ist es kirchenrechtlich abgesichert?
Also, ich würde mich freuen, wenn Martin Dröges Vorstoß wenigstens innerhalb der ev. Kirche erfolgreich wäre im Sinne von "Wehret den Anfängen!" und das Kirchenrecht es erlauben, bzw. dahingehend modifiziert werden könnte.
Doro
Hallo MisterEde,
ich danke Ihnen, dass Sie auf meine Frage eingehen. Doch ist es m.E. schief, von den "gemäßigten" Christen und den "Meuchelchristen" zu sprechen, die in Ihrem zweiten Satz für die Christen allgemein stehen.
So weit ist es zum Glück noch nicht. Bischof Dröge steht für die überwiegende Mehrheit der ev. Christen, die das Adjektiv "gemäßigt" nicht brauchen. Die von Ihnen apostrophierten "Meuchelchristen" wie Petry und von Storch sind nur eine sehr sehr kleine Minderheit innerhalb der ev. Christen in Deutschland. Vielleicht haben diese Angst, bei zu viel Nächstenliebe ans Kreuz genagelt zu werden. Mag sein.
Die Mehrheit der ev. Gemeinden bzw. Christen setzt sich vorbildlich für die Flüchtlinge ein, um Merkels Postulat "Wir schaffen das" in ein "Wir können das" umzusetzen. Der Satz Jesu " Will mir jemand nachfolgen, der verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich und folge mir" (Mt. 16,24) erschreckt sie nicht. Denn noch leben wir in einer Demokratie, und der Härtetest für das Verhalten der Christen ist noch nicht gegeben.
Meine Frage zielt in eine andere Richtung: Die ev.Kirche ist von der Basis her demokratisch aufgebaut: Gemeindevollversammlung, Gemeindekirchenrat, Synode etc. Aufmerksamkeit ist verlangt. Wer wird in die Gremien und in die Leitungsfunktionen gewählt? Kann die ev. Kirche AfD-Anhänger abweisen, so lange die AfD in Deutschland nicht verboten ist? Kann sie in ihrer Stringenz eine Vorreiterrolle spielen? Ist das in unserer demokratischen Ge sellschaft überhaupt möglich, ohne die demokratischen Grundregeln zu verletzen, und ist es kirchenrechtlich abgesichert?
Also, ich würde mich freuen, wenn Martin Dröges Vorstoß wenigstens innerhalb der ev. Kirche erfolgreich wäre im Sinne von "Wehret den Anfängen!" und das Kirchenrecht es erlauben, bzw. dahingehend modifiziert werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen! Doro