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Doro: "Kirchenzucht" für AfD-Anhänger?


Foto:Foto: CC0 Public Domain

Die evangelische Kirche hat im Dritten Reich erlebt, wie Rassisten auch in ihren Reihen die Macht übernahmen. Wie deutlich muss sie heute christliche Werte verteidigen? Sind AfD-Anhänger von Ämtern auszuschließen? Das fragt Doro.


Ein Beitrag von Doro

Der Berliner Bischof Markus Dröge erwägt einen Ausschluss von AfD-Mitgliedern und -Anhängern aus ehrenamtlichen Funktionen der Evangelischen Kirche, zum Beispiel aus dem Gemeindekirchenrat, wenn sie "menschenfeindliche Positionen" vertreten. Äußerungen von AfD-Spitzenpolitikern über einen möglichen Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge hält Dröge für unvereinbar mit den christlichen Werten der Kirche.

Und inzwischen attackieren manche Pegida-Anhänger auch die Kirchen in Deutschland als "Volksverräter".

Sicher denkt Dröge auch an die Gemeindekirchenratswahlen 1932, als Mitglieder der NSdAP und der rassistischen Strömug der "Deutschen Christen" sich flächendeckend zur Wahl stellten, gewählt wurden und sozusagen die Macht in der Evangelischen Kirche ergriffen. Damals wurde als Gegenwehr der Pfarrernotbund gegründet, der Vorläufer der Bekennenden Kirche, die den Nationalsozialismus als unchristliche Irrlehre verwarf.

Wehret den Anfängen!

Meine Frage: Ist Dröges Vorstoß richtig oder eine Überreaktion auf die vermeintliche Gefahr, die von ultrarechter Seite ausgeht?


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Kommentare

  • Meines Erachtens ist es nachvollziehbar, dass sich die gemäßigten Christen von AfD und Co. distanzieren und sich dagegen wehren, dass ihre Religion von einigen Radikalen missbraucht wird. Man denke nur daran, wozu diese Radikalen im Namen des sogenannten christlichen Abendlandes alles aufrufen.

    Vor ein paar Tagen hab ich mich übrigens auch schon mit den Meuchelchristen beschäftigt und gefragt, was das mit der Religion zu tun hat. Vielleicht hängt das ja doch irgendwie mit der Opferrolle von Jesus zusammen und der Angst der Christen bei zu viel Nächstenliebe auch ans Kreuz genagelt zu werden.

    • Hallo MisterEde,

      ich danke Ihnen, dass Sie auf meine Frage eingehen. Doch ist es m.E. schief, von den "gemäßigten" Christen und den "Meuchelchristen" zu sprechen, die in Ihrem zweiten Satz für die Christen allgemein stehen.

      So weit ist es zum Glück noch nicht. Bischof Dröge steht für die überwiegende Mehrheit der ev. Christen, die das Adjektiv "gemäßigt" nicht brauchen. Die von Ihnen apostrophierten "Meuchelchristen" wie Petry und von Storch sind nur eine sehr sehr kleine Minderheit innerhalb der ev. Christen in Deutschland. Vielleicht haben diese Angst, bei zu viel Nächstenliebe ans Kreuz genagelt zu werden. Mag sein.

      Die Mehrheit der ev. Gemeinden bzw. Christen setzt sich vorbildlich für die Flüchtlinge ein, um Merkels Postulat "Wir schaffen das" in ein "Wir können das" umzusetzen. Der Satz Jesu " Will mir jemand nachfolgen, der verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich und folge mir" (Mt. 16,24) erschreckt sie nicht. Denn noch leben wir in einer Demokratie, und der Härtetest für das Verhalten der Christen ist noch nicht gegeben.

      Meine Frage zielt in eine andere Richtung: Die ev.Kirche ist von der Basis her demokratisch aufgebaut: Gemeindevollversammlung, Gemeindekirchenrat, Synode etc. Aufmerksamkeit ist verlangt. Wer wird in die Gremien und in die Leitungsfunktionen gewählt? Kann die ev. Kirche AfD-Anhänger abweisen, so lange die AfD in Deutschland nicht verboten ist? Kann sie in ihrer Stringenz eine Vorreiterrolle spielen? Ist das in unserer demokratischen Ge sellschaft überhaupt möglich, ohne die demokratischen Grundregeln zu verletzen, und ist es kirchenrechtlich abgesichert?

      Also, ich würde mich freuen, wenn Martin Dröges Vorstoß wenigstens innerhalb der ev. Kirche erfolgreich wäre im Sinne von "Wehret den Anfängen!" und das Kirchenrecht es erlauben, bzw. dahingehend modifiziert werden könnte.

      Mit freundlichen Grüßen! Doro

      • Hallo Doro,

        danke für Ihre Antwort. Natürlich ist das schief, allerdings als bewusste verbale Spitze darf es das auch sein. Sie haben aber recht, dass das tatsächlich Bild schon ein anderes ist und die Mehrheit der (ev.) Christen sich vorbildlich verhält. Insofern bin ich auch ganz bei Ihnen, wenn Sie die Distanzierung und klare Positionierung von Dröge loben.

        Zur Frage, wer gewählt wird: Das entscheiden die Wähler.

        Zur Frage nach der Vorreiterrolle: Ich fände es falsch, jemanden wegen einer AfD-Mitgliedschaft aus diesen Ämtern auszuschließen, aber es wäre natürlich ein massives Zeichen.

        Zur Frage nach der rechtlichen Situation: Das wäre wirklich mal interessant zu wissen, ich kann da bestenfalls vermuten. Nachdem es möglich ist, Leute sogar aus der Kirche zu werfen, wenn sie Wiederverheiratet sind, vermute ich, dass eine Kirche auch jemanden mit einer AfD-Mitgliedschaft aus Kirchenämtern raushalten darf. Ob aber das Kirchenrecht der ev. Landeskirchen dazu irgendwas vorgibt - keinen Plan.

        Beste Grüße,
        Mister Ede

        • Hallo MisterEde,

          danke für Ihre Antwort. Ich sehe das auch so wie Sie. Was die kirchenrechtliche Situation in der ev. Kirche angeht, muss ich mich sachkundig machen.

          In einer Sache allerdings möchte ich Sie, verzeihen Sie, korrigieren: Wiederverheiratete werden nicht aus der Kirche geworfen. Aus der ev. Kirche schon gar nicht. Aber auch die kath. Kirche ex- kommuniziert sie nicht. Allerdings wird ihnen dort die kath. kirchliche Trauung verwehrt,wenn ihre ersten Ehen kath. getraut wurden, und sie werden nicht zum Abendmahl zugelassen.

          Beste Grüße, Doro

          • Hallo Doro,

            Oh ja, danke für den Hinweis. Stimmt natürlich, sie werden geduldet. Und bei den Protestanten ist es sowieso anders.
            Wollte hauptsächlich sagen, dass Glaubensgemeinschaften einen großen Spielraum haben.

            Beste Grüße,
            MisterEde