Hallo MisterEde,
danke für Ihre Antwort. Ich sehe das auch so wie Sie. Was die kirchenrechtliche Situation in der ev. Kirche angeht, muss ich mich sachkundig machen.
In einer Sache allerdings möchte ich Sie, verzeihen Sie, korrigieren: Wiederverheiratete werden nicht aus der Kirche geworfen. Aus der ev. Kirche schon gar nicht. Aber auch die kath. Kirche ex- kommuniziert sie nicht. Allerdings wird ihnen dort die kath. kirchliche Trauung verwehrt,wenn ihre ersten Ehen kath. getraut wurden, und sie werden nicht zum Abendmahl zugelassen.
Beste Grüße, Doro